Stand: September 2011
Wohlstand und Wohlbefinden aller in Europa setzen eine saubere, gesunde und vielfältige Umwelt voraus. Dies kann nur durch einen gemeinsamen Rahmen gelingen. Denn die meisten Umweltverschmutzungen machen vor nationalen Grenzen nicht Halt. Außerdem gilt es, kurzfristige Wettbewerbsvorteile auszuschließen, die durch niedrige Umweltstandards einiger weniger entstehen können. Darum wird rund 80 % der für Deutschland geltenden Umweltpolitik in Brüssel gemacht: durch Europäische Kommission, Europäisches Parlament und Rat, in dem alle 27 Mitgliedstaaten1 vertreten sind.
Effektiver Umweltschutz erfordert auch eine sinnvolle Koordinierung von Umweltpolitik mit Wirtschafts-, Verkehrs- und Agrarpolitik; hierfür sollen in Europa Mechanismen wie die Lissabon-Strategie und die Nachhaltigkeitsstrategie sorgen. Wichtige Daten für die europäische Umweltpolitik und ihre Nahtstellen zu anderen Politiken liefert die Europäische Umweltagentur in Kopenhagen. Die EU-Erweiterung bietet eine große Chance, die Umwelt in Europa zu schützen und die Vorreiterrolle der EU beim weltweiten Umweltschutz zu stärken. Darum werden nun Nachbarländer auf dem Balkan und die Türkei mit den EU-Umweltstandards vertraut gemacht.
Leitfaden für die weitere Entwicklung der europäischen Umweltpolitik ist das 6. Umweltaktionsprogramm, das Ziele und Prioritäten für die Zeit von 2002 bis 2012 festlegt. Unter deutscher Ratspräsidentschaft hat die EU im Jahr 2007 zudem Klimaziele beschlossen, die mit dem europäischen Klimapaket umgesetzt werden sollen. Ziele europäischer Umweltpolitik sind danach unter anderem:
Um die Umweltziele der Europäischen Union zu erreichen, sind rechtliche Regelungen notwendig. Wichtige Rechtsakte der EU sind die Wasserrahmen- und Abfallrahmenrichtlinie, die Chemikalienverordnung REACH, die Naturschutzrichtlinie Flora-Fauna-Habitat und die Luftqualitätsrichtlinie. Das beste Recht nützt aber nichts, wenn es nicht angewendet wird. Hier sind vor allem die Mitgliedstaaten in der Verantwortung. Aber auch Brüssel hilft, zum Beispiel mit dem Netzwerk für Anwendung und Durchsetzung des Umweltrechts, wo Praktiker von einander lernen, oder durch finanzielle Unterstützung des Programms LIFE+.
Deutschland als eines der sechs Gründungsmitglieder der EU versteht sich als Motor europäischer Umweltpolitik. So wie die Europäische Union versucht, auf der globalen Ebene - insbesondere beim Klima- und Naturschutz - Maßstäbe zu setzen, so will die Bundesregierung Vorreiter in Europa sein: Sie zeigt, dass und wie es möglich ist, Industriegesellschaften umweltgerecht umzubauen und setzt Impulse zur Entwicklung anspruchsvoller europäischer Umweltstandards.
1. Zurzeit sind Mitgliedstaaten der Europäischen Union: Deutschland, Frankreich, Italien, Vereinigtes Königreich, Spanien, Polen, Rumänien, Niederlande, Belgien, Tschechische Republik, Griechenland, Ungarn, Portugal, Österreich, Bulgarien, Schweden, Dänemark, Irland, Litauen, Slowakei, Finnland, Zypern, Estland, Lettland, Luxemburg, Slowenien und Malta.
www.eea.europa.eu:
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