Stand: April 2013
Unter irischer Präsidentschaft findet am 22. und 23. April 2013 in Dublin das informelle Umweltministertreffen statt. Auf der Tagesordnung stehen im Wesentlichen die drei folgenden Themen:
Zu den Tagesordnungspunkten im Einzelnen:
Binnenmarkt für grüne Produkte
Der Rat hatte die EU-Kommission gebeten, eine gemeinsame Methode zur Ein-schätzung von Umweltwirkungen von Produkten über ihren Lebenszyklus hinweg zu entwickeln. Eine Mitteilung der Kommission mit dem Titel "Schaffung eines Binnenmarktes für grüne Produkte – Erleichterung einer besseren Information über die Umweltleistung von Produkten und Organisationen" wurde am 9.4.2013 vorgelegt. Übergeordnetes Ziel ist es, eine stärkere Verbreitung grüner Produkte und umweltfreundlicher Unternehmenspraktiken auf dem EU-Markt zu ermöglichen.
Die Haupthindernisse werden in einem Mangel an einer einheitlichen Definition für ein "grünes Produkt" bzw. eine "grüne Organisation" sowie an einheitlichen Methoden gesehen, mit denen die Umwelteigenschaften gemessen werden können. Stattdessen existieren unterschiedliche nationale Anforderungen nebeneinander, die als Handelshemmnis wirken können. Zudem verunsichert nach der Analyse der Kommission die gestiegene Anzahl grüner Kennzeichnungssysteme die Verbraucher.
Handlungsziel der Kommission ist es, eindeutige, verlässliche und vergleichbare Informationen über die Umwelteigenschaften von Produkten und Organisationen besser verfügbar zu machen. Hierzu stellt sie zwei Methoden zur Verfügung:
1) den "Umweltfußabdruck von Produkten" (Product Environmental Footprint, PEF)
2) den "Umweltfußabdruck von Organisationen" (Organisation Environmental Foot-print, OEF).
Die Kommissionsmitteilung unterscheidet zwei Phasen:
Die erste Phase ist eine dreijährige Testphase, in der die Methoden auf freiwilliger Basis getestet werden sollen. Die Kommission will die Methoden schrittweise in das System für Umweltmanagement und Umweltbetriebsprüfung (EMAS), das umweltorientierte öffentliche Beschaffungswesen (Green Public Procurement, GPP) und das EU-Umweltzeichen einbeziehen. Im Zuge der Durchführung der Richtlinie über unlautere Geschäftspraktiken plant die Kommission weitere Leitlinien für die angemessene Kommunikation von Umwelteigenschaften.
In einer zweiten Phase werden die Ergebnisse evaluiert und dann geeignete Vorschläge für die Umsetzung ausgearbeitet. Das Bundesumweltministerium (BMU) begrüßt, dass die neue Methodik in einer dreijährigen Testphase nun auf ihre Tauglichkeit hin überprüft werden soll. Angesichts praktischer Schwierigkeiten, z.B. bei der Vergleichbarkeit der Datenerhebung, ist das BMU aber zurückhaltend in der Beurteilung der Erfolgsaussichten der Methodik. Ein großer Nutzen der Methodik wird darin gesehen, dass der Umweltfußabdruck (PEF/OEF) Unternehmen in die Lage versetzen kann, Transparenz über die produkt-/organisationsbezogenen Umweltwirkungen zu erlangen und sinnvolle Verbesserungsoptionen über den gesamten Lebenszyklus zu identifizieren und zu erschließen.
Luftqualität und städtische Umwelt
Die Kommission arbeitet unter Beteiligung der Mitgliedstaaten und Einbeziehung von Nichtregierungsorganisationen derzeit an der Revision der EU-Luftreinhaltepolitik. Konkret ist geplant,
Die Novellierung der Richtlinie 2008/50/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 21. Mai 2008 über Luftqualität und saubere Luft in Europa (Luftqualitätsrichtlinie) soll zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen.
In Deutschland werden, wie auch in anderen Mitgliedstaaten, die Emissionshöchstmengen für Stickstoffoxide und Ammoniak derzeit noch nicht eingehalten. Auch die Luftqualitätsgrenzwerte für Stickstoffdioxid und Feinstaub werden in besonders verkehrsbelasteten Gebieten, zumeist Innenstädten, nicht flächendeckend eingehalten. Ursache für die hohen Belastungen sind insbesondere Emissionen des Straßenverkehrs, mobiler Maschinen, kleiner und mittlerer Feuerungsanlagen (< 50 MW) und der Landwirtschaft (Tierhaltungsanlagen, Düngerausbringung). Hier sind Regelungsdefizite zu beheben.
Weiterhin gilt es, die Emissionshöchstmengen zur weiteren großräumigen Minderung der Versauerung, der Nährstoffeinträge, der Ozonbelastung und der Feinstaubbelastung fortzuentwickeln. Hierbei ist auf die Einhaltbarkeit großer Wert zu legen. Bei der Revision der Luftqualitätsrichtlinie soll ein Aufweichen des bisherigen Schutzniveaus, etwa der Immissionsgrenzwerte, vermieden werden. Für Gebiete, in denen trotz des Ergreifens aller geeigneten Maßnahmen noch Immissionsgrenzwerte für Stickstoffdioxid und Feinstaub überschritten werden, sollen Fristverlängerungsmöglichkeiten nach dem Vorbild des Artikels 22 der geltenden Luftqualitätsrichtlinie verankert werden. Vor diesem gesamten Hintergrund stehen Maßnahmen zur Verbesserung der
Luftqualität im Zentrum dieses Teils des informellen Umweltrats.
Konsultative Mitteilung über die internationalen Klimaverhandlungen
Die Kommission will mit ihrer konsultativen Mitteilung "Das internationale Klimaschutzübereinkommen von 2015: Gestaltung der Weltklimapolitik für die Zeit nach 2020" vom 26. März 2013 einen Diskussionsbeitrag für die Debatte zu Form und Gestalt des künftigen Klimaabkommens für 2015 liefern. Geplant sind u.a. eine Stakeholder-Konferenz am 17. April 2013 in Brüssel, Online – Konsultationen und Diskussionen von Ideen mit anderen Staaten. Die Konsultationen sollen bis Juni 2013 andauern.
Die Hauptbotschaft der Mitteilung ist, dass die Welt sich seit Beginn der 90er Jahre von der binären Einteilung in Industrie- und Entwicklungsländer weit entfernt hat, und das neue Übereinkommen genau diese Realitäten reflektieren muss. Die Kommission setzt mit ihrer Veröffentlichung gute und wichtige Impulse für die anstehende Diskussion darüber, wie das neue Klimaabkommen aussehen soll, das Deutschland gemeinsam mit seinen Partnern auf Ebene der Vereinten Nationen Ende 2015 beschließen will. Wenn 2015 beim Klimagipfel in Frankreich der dringend notwendige durchschlagende Beschluss gefasst werden soll, wie es nach dem Auslaufen des Kyoto-Protokolls weitergeht, muss die EU jetzt konkrete innovative und tragfähige Ideen entwickeln. Dazu stellt die Kommissions-Mitteilung die richtigen Fragen.
Viele Vorschläge der Kommission können aus Sicht der Bundesregierung unterstützt werden. Das gilt vor allem für den Fokus im Abkommen auf Treibhausgas-Minderung, die Reflektion der globalen Realitäten mit der großen politischen und ökonomischen Ausdifferenzierung der Länder oder auch das Vorsehen von Verpflichtungen vor allem für die großen Emittenten.
Diskussionsbedarf besteht zum vorgeschlagenen Ziel-Horizont, der mit dem Zielkorridor der Jahre 2020 bis 2030 recht kurz erscheint. Auch ist zu prüfen, inwiefern das vorgeschlagene globale Minderungsziel von minus 25 Prozent bis 2030 anspruchsvoll genug ist und ausreichen würde, um die 2-Grad-Obergrenze einzuhalten. Die Bundesregierung wird sich beim informellen Umweltrat weiter intensiv in die Diskussion zum neuen Abkommen einbringen.
Internetseite der Irischen Ratspräsidentschaft www.eu2013.ie
Programm zum Informellen Treffen der Umweltminister (in englischer Sprache)
Bild vom EU-Umweltministertreffen





