Die Überwachung der Aktivitätskonzentrationen bzw. der spezifischen Aktivitäten radioaktiver Stoffe in der Umwelt erfolgt in Deutschland gemäß dem Vertrag zur Gründung der Europäischen Atomgemeinschaft von 1957 sowie dem Gesetz zum vorsorgenden Schutz der Bevölkerung gegen Strahlenbelastung (Strahlenschutzvorsorgegesetz – StrVG) von 1986. Zu den Aufgaben des Bundes und seiner Einrichtungen gehört es, die für diese Überwachungsaufgaben erforderlichen Probeentnahme- und Analysenverfahren zu entwickeln und festzulegen, um einheitliche Messungen und Bewertungen der Umweltkontamination zu gewährleisten. Diesem Zweck dient eine von den Leitstellen des Bundes erstellte und vom Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU) herausgegebene Loseblatt-Sammlung, die aus einem Allgemeinen Teil, der Eigenschaften für alpha-, beta- und gammastrahlende Radionuklide enthält und einen Überblick über Analysenverfahren für diese Stoffe gibt, und einem Teil mit Anleitungen zu Verfahren der einzelnen Leitstellen des Bundes besteht. Seit 2008 wird diese Loseblatt-Sammlung, die früher in Papierform vorlag, auf der Internetseite des BMU veröffentlicht.
Messanleitungen für die Überwachung radioaktiver Stoffe in der Umwelt und externer Strahlung
Messanleitungen des AKU:
Neben den durch den BMU herausgegebenen "Messanleitungen für die Überwachung radioaktiver Stoffe in der Umwelt und externer Strahlung" der Leitstellen gibt es auch die Loseblattsammlung "Empfehlungen zur Überwachung der Umweltradioaktivität" des Arbeitskreises Umweltüberwachung (AKU) des Fachverbandes für Strahlenschutz. Wenn für ein Messverfahren keine Messanleitung des BMU existiert, kann ein vorliegendes Blatt des AKU gleichwertig herangezogen werden.
Letzte Änderung:
Mai 2012