Stand: März 2012
Nach Inkrafttreten des EURATOM-Vertrages am 1.1.1958 wurde in der Bundesrepublik ein amtliches Messstellennetz aufgebaut, um den Verpflichtungen zur Überwachung der Umweltradioaktivität nachkommen zu können. Gleichzeitig wurde das System der Leitstellen eingerichtet, denen 1961 koordinierende und beratende Aufgaben sowie die Durchführung von Maßnahmen zur Qualitätssicherung übertragen wurden.
Diese Aufgaben wurden 1986 im Strahlenschutzvorsorgegesetz und 2001 in der novellierten Strahlenschutzverordnung festgeschrieben. Sie umfassen neben Messaufgaben auch die Entwicklung und Festlegung von Probennahme-, Analyse-, Mess- und Berechnungsverfahren sowie die Durchführung von Vergleichsmessungen und Vergleichsanalysen. Außerdem sind die Leitstellen für die Zusammenfassung, Aufbereitung und Dokumentation der Daten der Umweltradioaktivität und für die Berichterstattung über die Entwicklung der Radioaktivität in der Umwelt zuständig.
Umweltradioaktivität und Strahlenschutz
Druckversion: Die Leitstellen zur Überwachung der Umweltradioaktivität
Aktueller Bericht der Leitstellen: Umweltradioaktivität in der Bundesrepublik Deutschland Stand 2011 Ältere Leitstellenberichte finden Sie im Digitalen Online Repositorium und Informations-System (DORIS) des Bundesamtes für Strahlenschutz.
Leitstelle für Luft- und Niederschlag
Leitstelle für die Überwachung der atmosphärischen Radioaktivität
Leitstelle für Oberflächenwasser, Schwebstoff und Sediment in Binnengewässern
Leitstelle für Meerwasser, Meeresschwebstoff und -sediment
Leitstelle für Boden, Bewuchs, Futtermittel und Nahrungsmittel pflanzlicher und tierischer Herkunft
Leitstelle für Fisch und Fischereierzeugnisse, Krustentiere, Schalentiere, Meereswasserpflanzen
Leitstelle für Arzneimittel und deren Ausgangsstoffe sowie Bedarfsgegenstände
Leitstelle für Fortluft aus kerntechnischen Anlagen
Leitstelle für Fragen der Radioaktivitätsüberwachung bei erhöhter natürlicher Radioaktivität (ENORM)