Stand: Dezember 2008
Im elektromagnetischen Spektrum sind die niederfrequenten elektrischen und magnetischen Felder im Frequenzbereich zwischen etwa 1 Hertz und < 100 Kilohertz angesiedelt (Hertz ist die Maßeinheit für die Frequenz, d.h. für die Zahl der Schwingungen pro Sekunde).Im Gegensatz zu hochfrequenten elektromagnetischen Feldern treten bei niederfrequenten Feldern deutlich weniger Richtungswechsel des elektrischen Feldes und des magnetischen Feldes auf. Demzufolge können die Einzelwirkungen beide Feldkomponenten getrennt betrachtet werden. (Weitere Informationen unter www.bfs.de/de/elektro/nff)
Im Alltag treten niederfrequente elektrische und magnetische Felder auf durch z.B.:
Zum Schutz der Bevölkerung vor gesundheitsschädigenden Wirkungen elektrischer und magnetischer Felder gilt in Deutschland seit 1997 die 26. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (26. BImSchV). In ihr werden Grenzwerte u. a. für den Betrieb von ortsfesten Sendeanlagen (z. B. Hochspannungsleitungen) auf der Basis von Empfehlungen der Internationalen Kommission zum Schutz vor nichtionisierenden Strahlen (ICNIRP) sowie der Weltgesundheitsorganisation (WHO), zwei international anerkannte Gremien, und Empfehlungen der deutschen Strahlenschutzkommission (SSK) festgelegt.
Grundlage dieser Empfehlungen sind die wissenschaftlich nachgewiesenen, gesundheitsrelevanten biologischen Wirkungen, die durch eine Einwirkung niederfrequente Felder ausgelöst werden können.
Nach Inkrafttreten der 26. BImSchV hat die SSK im Jahr 2001 auf Veranlassung des BMU geprüft, ob und inwieweit sich der wissenschaftliche Kenntnisstand über die Wirkungen elektrischen und magnetischen Felder inzwischen verändert hat. Dabei stellte die SSK fest, dass die geltenden Grenzwerte nach dem gegenwärtigen Kenntnisstand die Bevölkerung vor nachgewiesenen Gesundheitsgefahren ausreichend schützen. Nationale und internationale Forschungsergebnisse aus jüngerer Vergangenheit stehen dieser Bewertung nicht entgegen.
Die Grenzwerte wurden so festgelegt, dass die Bevölkerung vor wissenschaftlich nachgewiesenen gesundheitlichen Risiken geschützt wird. Im Auftrag des BMU prüfen SSK und Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) laufend die wissenschaftlichen Grenzwerte. (Beratungsergebnisse der SSK zu aktuellen Themen: www.ssk.de)
Seit einiger Zeit wird in der Wissenschaft über das Auftreten von Leukämieerkrankungen in der Nähe von Hochspannungsfreileitungen berichtet. Bei den bisher durchgeführten internationalen Studien handelt sich in allen Fällen um so genannte "epidemiologische Studien", die keinen kausalen Zusammenhang, sondern lediglich die Wahrscheinlichkeit des Eintritts einer Hypothese zeigen können. Nach derzeitigem wissenschaftlichem Kenntnisstand ist kein Wirkungsmechanismus bekannt, durch den eine krebserzeugende Wirkung der von Hochspannungsfreileitungen ausgehenden elektrischen und magnetischen Felder erklärt werden könnte.
Die Verdachtsmomente der epidemiologischen Studien waren und sind weltweit Anlass für eine Reihe von Forschungsvorhaben zur Überprüfung der Fragestellung, u. a. auch im Rahmen der Forschungsaktivitäten des Bundesumweltministeriums, ob es einen Mechanismus gibt, über den elektrische und magnetische Felder in Zellen Krebserkrankungen auslösen oder fördern können. Auch bei Expositionsszenarien oberhalb der geltenden Grenzwerte konnten die epidemiologischen Befunde nicht bestätigt werden. Bisher ist kein Wirkungsmechanismus bekannt, der einen Zusammenhang zwischen Krebserkrankungen und elektromagnetischen Feldern erklären könnte.
Das Bundesumweltministerium hat die die Berichte der WHO (Sommer 2007) über diese epidemiologischen Untersuchungen noch einmal zum Anlass genommen, die Strahlenschutzkommission zu bitten, eine umfassende Neubewertung des aktuellen wissenschaftlichen Kenntnisstandes vorzulegen. Dieser Empfehlung der Strahlenschutzkommission zufolge ("Schutz vor elektrischen und magnetischen Feldern der elektrischen Energieversorgung und -anwendung", verabschiedet auf der 221. Sitzung der SSK am 21./22.02.2008) besteht derzeit kein Handlungsbedarf, die geltenden Grenzwerte zu senken.