Stand: April 2008

Schutz des Patienten

Diagnostik

Der größte Beitrag künstlich erzeugter Strahlenexposition der Bevölkerung in Deutschland wird durch die medizinische Anwendung ionisierender Strahlung und radioaktiver Stoffe in der medizinischen Diagnostik verursacht. Eine wesentliche Ursache für den Anstieg ist die Zunahme an Untersuchungen mittels der Computertomographie (CT). Um die Strahlenbelastung auf das notwendige Maß zu reduzieren, hat die Strahlenschutzkommission (SSK) auf Veranlassung des Bundesumweltministeriums und auf der Basis einer entsprechenden EU-Empfehlung eine Orientierungshilfe für radiologische und nuklearmedizinische Untersuchungen für überweisende Ärzte erstellt.

Die Kriterien richten sich an alle Ärzte, die Patienten zur Durchführung von bildgebenden Verfahren überweisen und die nicht über die erforderliche Fachkunde im Strahlenschutz verfügen. Die Leitlinien sollen den Ärzten als tägliche Arbeitshilfe dienen.

Die Überweisung von Patienten zur Durchführung diagnostischer Verfahren erfolgt in Deutschland im Rahmen einer Mitbehandlung oder Weiterbehandlung. Dem überweisenden Arzt ohne erforderliche Fachkunde im Strahlenschutz nach Strahlenschutzverordnung (StrlSchV) und nach Röntgenverordnung (RöV) ist es dabei nicht gestattet, das anzuwendende Untersuchungsverfahren auszuwählen. Dieses ist nur dem die Strahlenanwendung durchführenden Arzt mit der erforderlichen Fachkunde im Strahlenschutz gestattet. Ein konkreter Untersuchungsauftrag - so genannter "Zielauftrag"- darf damit nicht von einem Arzt ohne erforderliche Fachkunde im Strahlenschutz erteilt werden. Der größte Beitrag künstlich erzeugter Strahlenexposition der Bevölkerung in Deutschland wird durch die medizinische Anwendung ionisierender Strahlung und radioaktiver Stoffe in der medizinischen Diagnostik verursacht. Eine wesentliche Ursache für den Anstieg ist die Zunahme an Untersuchungen mittels der Computertomographie (CT). Um die Strahlenbelastung auf das lediglich notwendige Maß zu reduzieren, hat die Strahlenschutzkommission (SSK) auf Veranlassung des Bundesumweltministeriums und auf der Basis einer entsprechenden EU-Empfehlung eine Orientierungshilfe für radiologische und nuklearmedizinische Untersuchungen für überweisende Ärzte erstellt.

Bei konsequenter Einhaltung der Kriterien wird eine Senkung der durchschnittlichen medizinischen Strahlenbelastung durch diagnostische Verfahren erwartet, da auch zu vielen medizinischen Fragestellungen diagnostische Verfahren ohne Einsatz ionisierender Strahlung (Kernspintomographie, Ultraschall) vorgeschlagen werden.

Aufgrund der rasanten Entwicklung von medizinischen Untersuchungsverfahren wird eine regelmäßige Aktualisierung der Überweisungskriterien erfolgen.

Referenzwerte

Als Mittel zur Optimierung des Strahlenschutzes sind in der nuklearmedizinischen Diagnostik und in der Röntgendiagnostik diagnostische Referenzwerte zu beachten. Ziel ist es, im Rahmen der Überwachung durch die ärztlichen Stellen Anwender zu finden, bei denen die Dosiswerte ständig ungerechtfertigt über denen der Referenzwerte liegen, und die ggf. vorhandenen systematischen Fehler aufzuzeigen und zu beheben.