Stand: Dezember 2011

Kurzinfo Strahlenschutz

Seit je her lebt der Mensch in einem natürlichen Strahlenfeld. Die Strahlung kommt aus dem Weltraum und von natürlich radioaktiven Stoffen in Luft, Wasser und Boden. Neben dieser natürlichen Strahlung ist der Mensch im Zeitalter der Technik auch einer zusätzlichen Strahlung ausgesetzt. Diese zivilisatorische Strahlung wird z. B. durch den Betrieb von Kernkraftwerken, durch die Anwendung von Röntgengeräten und auch aus der Nutzung des Mobilfunks verursacht.
Strahlung kann Mensch und Umwelt schädigen. Aus diesem Grund werden Grenzwerte gesetzt, so dass nachweisbare Schädigungen vermieden werden. Oberstes Ziel ist es darüber hinaus, die Strahlung so niedrig wie möglich zu halten.

Strahlenschutzverordnung und Röntgenverordnung

Strahlenschutzverordnung (StrlSchV) und Röntgenverordnung (RöV) legen zum Schutz des Menschen vor der schädlichen Wirkung ionisierender Strahlung Grenzwerte und Schutzmaßnahmen fest. In beiden Verordnungen gilt als Grenzwert für die Bevölkerung 1 Millisievert (mSv) im Kalenderjahr. Für den beruflichen Umgang mit Radioaktivität, Röntgenstrahlen und Höhenstrahlung liegt der Grenzwert bei 20 mSv im Kalenderjahr. Dies betrifft beispielsweise Beschäftigte in Kernkraftwerken, die mit radioaktiven Stoffen umgehen, Flugpersonal und Menschen, die an Röntgeneinrichtungen arbeiten. Während im Strahlenschutzrecht früher nur die vom Menschen hervorgerufene Strahlung - berücksichtigt wurde, wird seit dem Jahr 2001 in der Strahlenschutzverordnung (StrlSchV) auch die erhöhte Strahlung aus natürlichen Quellen in die Regelungen mit einbezogen.

Seit August 2005 gelten besondere Pflichten für die Verwendung von hochradioaktiven Strahlenquellen. Sie müssen unter anderem gekennzeichnet sein; ausgediente Strahlenquellen müssen zurückgegeben oder entsorgt werden. Hochradioaktive Quellen werden zudem in einem neuen zentralen Register beim Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) bundesweit erfasst.

Beide Verordnungen wurden zuletzt im Jahr 2011 überarbeitet. Unter anderem wurden die Anforderungen an die Genehmigungsverfahren zur Anwendung radioaktiver Stoffe oder ionisierender Strahlung am Menschen in der medizinischen Forschung vereinfacht und gestrafft. Weiter sollen Verfahrenserleichterungen durch umfassende Nutzung der elektronischen Datenverarbeitung erreicht und damit Bürokratiekosten für die Wirtschaft deutlich gesenkt werden.

Überwachung der Umweltradioaktivität

Nach dem Reaktorunfall in Tschernobyl wurde die Überwachung der Radioaktivität in der Umwelt auf der Grundlage des Strahlenschutzvorsorgegesetzes erheblich ertüchtigt und erweitert. Die Aktivitätskonzentration in Luft und Gewässern wird mit Hilfe von kontinuierlich arbeitenden, ortsfesten Messnetzen ständig gemessen. Darüber hinaus wird der Strahlenpegel im Bundesgebiet an über 2000 Messstationen rund um die Uhr überwacht. Mit einem umfangreichen Messprogramm wird zusätzlich die Aktivitätskonzentration in Lebensmitteln, Futtermitteln oder auch im Trinkwasser in Deutschland überwacht, so dass sichergestellt ist, dass auch kleine Veränderungen der Kontaminationssituation in Deutschland festgestellt werden und darauf reagiert werden kann.

Radon in Wohnungen

Ein besonderes Strahlenschutzproblem stellt das natürlichradioaktive Gas Radon dar. Es kommt aus dem Untergrund, dringt in Häuser ein und wird für ca. 2000 Lungenkrebstote in Deutschland verantwortlich gemacht. Das Radon kommt überwiegend in den Mittelgebirgen vor. Zum Schutz vor Radon liegen inzwischen umfassende bautechnische Erfahrungen zur Senkung der Radonbelastung in Wohnungen vor.

Elektromagnetische Strahlung - Mobiltelefone

Für Mobiltelefone und Mobilfunkbasisstationen gibt es Grenzwerte, um gesundheitliche Schäden zu verhindern. Wissenschaftlich belastbare Untersuchungen über Schädigungen unterhalb dieser Grenzwerte liegen bisher nicht vor. Um den wissenschaftlichen Kenntnisstand zu möglichen gesundheitlichen Auswirkungen auch unterhalb der geltenden Grenzwerte zu verbessern, hat das Bundesumweltministerium das BfS mit der Durchführung des Deutschen Mobilfunk Forschungsprogramms beauftragt. Nähere Informationen hierzu finden Sie unter www.emf-forschungsprogramm.de.

Die Mobilfunkbetreiber haben sich dazu verpflichtet, die Handyproduzenten zur Entwicklung von strahlungsarmen Geräten zu motivieren. Unter www.bfs.de findet man SAR-Werte sämtlicher Handys im Internet.