Schachtanlage Asse II

Die Schachtanlage Asse II ist ein ehemaliges Salzbergwerk und befindet sich auf dem Asse-Heeseberg-Höhenzug im Landkreis Wolfenbüttel in Niedersachsen. Im Zeitraum zwischen 1967 bis 1978 wurden circa 126.000 Fässer mit schwach- und mittelradioaktiven Abfällen in insgesamt 13 ehemaligen Abbaukammern auf der 511-, 725- und 750-m-Sohle eingelagert. Der damalige Betreiber sah die Schließung der Schachtanlage nach Bergrecht vor.

Im Jahr 2008 wurde öffentlich bekannt, dass im Bergwerk vorhandene, radioaktiv kontaminierte Salzlösungen ohne strahlenschutzrechtliche Umgangsgenehmigung auf die 975-m-Ebene gepumpt worden waren. Daraufhin beschloss die Bundesregierung die Schließung der Schachtanlage Asse II nach Atomrecht.

Zum 1. Januar 2009 wurde das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) neuer Betreiber der Anlage. Durch eine Änderung des Atomgesetzes (AtG) im Jahr 2009 wurde in Paragraf 57b AtG festgelegt, dass die Schachtanlage Asse II wie eine kerntechnische Anlage zu behandeln und unverzüglich stillzulegen ist.

Das BfS prüfte schließlich durch einen sogenannten Optionenvergleich, welches Schließungskonzept weiterverfolgt werden sollte und wie sich die Schachtanlage Asse II sicher stilllegen ließe. Der Vergleich zeigte, dass die Rückholung der Abfälle als beste Variante für den weiteren Umgang mit den Abfällen verblieb.

Nach einer weiteren Novellierung des Atomgesetzes im Jahr 2013 normiert Paragraf 57b AtG nunmehr, dass vor der unverzüglichen Stilllegung der Schachtanlage die Abfälle rückgeholt werden sollen ("Lex Asse").

Infolge des Gesetzes zur Neuordnung der Organisationsstruktur im Bereich der Endlagerung vom 26. Juli 2016 wurde der Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (BGE) zum 25. April 2017 die Aufgabe übertragen, die Schachtanlage Asse II zu betreiben.

Die komplexe und anspruchsvolle Rückholung stellt ein weltweit einmaliges Unterfangen dar. Aufgrund der hydrogeologischen (Lösungszutritt), gebirgsmechanischen (große Verformungen des Gebirges) und strahlenschutztechnischen Randbedingungen (Umgang mit teils offener Radioaktivität) sind unübliche Herausforderungen zu bewältigen, um die Rückholung der radioaktiven Abfälle erfolgreich und sicher durchführen zu können.

Im Jahr 2020 hat die BGE ihren Plan zur Abfallrückholung veröffentlicht, der die Schwerpunkte des Vorhabens zusammenfasst und die Vorgehensweise vorstellt. So ist zur Durchführung der Rückholung beispielsweise vorgesehen, das Betriebsgelände zu erweitern und unter anderem einen Gebäudekomplex, bestehend aus Abfallbehandlungsanlage und Zwischenlager, Asse-nah zu errichten.

Stand: 23.02.2024

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