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Stand: Februar 2008

Kurzinfo Zwischenlagerung

Da zurzeit kein Endlager für radioaktive Abfälle zur Verfügung steht, müssen radioaktive Abfälle sicher zwischengelagert werden. Radioaktive Abfälle werden im Wesentlichen in zwei Gruppen unterschieden:

  • Abfälle mit vernachlässigbarer Wärmeentwicklung, die in der Schachtanlage Konrad endgelagert werden sollen und
  • Wärme entwickelnde radioaktive Abfälle und bestrahlte Brennelemente, für die noch kein Endlagerstandort ausgewählt wurde.

Zwischenlager für radioaktive Abfälle mit vernachlässigbarer Wärmeentwicklung werden in der Regel nach § 7 der Strahlenschutzverordnung durch die zuständigen atomrechtlichen Genehmigungs- und Aufsichtsbehörden der Länder genehmigt und beaufsichtigt.

Zwischenlager für Wärme entwickelnde radioaktive Abfälle sowie für bestrahlte Brennelemente werden nach § 6 des Atomgesetzes durch das Bundesamt für Strahlenschutz genehmigt und durch die zuständigen Aufsichtsbehörden der Länder beaufsichtigt.

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