Stand: April 2012
Sowohl beim Betrieb als auch bei Stilllegung und Abbau einer kerntechnischen Anlage ist der Schutz des Personals, der Bevölkerung und der Umgebung vor den Gefahren der ionisierenden Strahlung eine zentrale Aufgabe. Eine Vielzahl von technischen und administrativen Strahlenschutzmaßnahmen stellt sicher, dass die Anforderungen an den Strahlenschutz eingehalten werden. Dazu gehören:
Auch die technisch unvermeidbare Ableitung von Radionukliden mit der Abluft und dem Abwasser wird sorgfältig überwacht. Grenzwerte für diese Ableitungen werden in den Genehmigungen festgelegt. In der Praxis werden die Grenzwerte sowohl während der Betriebs- als auch während der Stilllegungsphase weit unterschritten.
Da viele Tätigkeiten, die beim Abbau anfallen, denen ähneln, die bei der Instandhaltung der Anlage während des Betriebs notwendig sind, können auch die vorhandenen Strahlenschutzerkenntnisse in der Abbauphase genutzt werden.