Stand: April 2012
Die Sicherheit bei der Stilllegung und beim Abbau kerntechnischer Anlagen wird durch eine Reihe von technischen und administrativen Maßnahmen gewährleistet, um das Betriebspersonal, die Bevölkerung und die Umwelt vor unzulässigen Strahlenbelastungen zu schützen. Dieser Schutz muss nicht nur bei allen Arbeiten, die mit der Stilllegung verbunden sind, sichergestellt sein, sondern auch bei Störfällen. Darüber hinausgehende Sicherheitsaspekte umfassen den Arbeitsschutz beim Umgang mit Chemikalien, die Unfallverhütung usw., wie sie in jeder Industrieanlage relevant sind.
Das Gefährdungspotenzial einer in Stilllegung befindlichen kerntechnischen Anlage liegt in ihrem radioaktiven Inventar sowie darin, dass ein Teil dieses Inventars durch einen Störfall freigesetzt werden könnte. Durch das Entfernen der Brennelemente wird eine Reduzierung des Aktivitätsinventars auf etwa ein Zehntausendstel des ursprünglichen Aktivitätsinventars erreicht und damit das Gefährdungspotenzial reduziert.
Im Folgenden wird beschrieben, wie sich das Gefährdungspotenzial am Beispiel eines Kernkraftwerks entwickelt. Für Forschungsreaktoren und Anlagen der nuklearen Ver- und Entsorgung gilt analog, was hier für Kernkraftwerke ausgeführt wird.
