Stand: April 2012
Alles Material, das beim Abbau einer kerntechnischen Anlage anfällt und nicht freigegeben oder an andere kerntechnische Anlagen abgegeben werden kann, ist radioaktiver Abfall. Bezogen auf die Gesamtmasse liegt das Massenaufkommen des radioaktiven Abfalls aus Stilllegungen im Bereich weniger Prozent.

Nur ein kleiner Teil des gesamten Materials in einer kerntechnischen Anlage ist überhaupt jemals mit radioaktiven Stoffen in Berührung gekommen. Davon kann wiederum der größte Teil durch Dekontaminationsmaßnahmen von anhaftenden Radionukliden befreit werden.
Material, dessen Aktivität nachweislich unterhalb eines bestimmten Niveaus liegt und so genannte Freigabewerte gemäß der Strahlenschutzverordnung unterschreitet, kann aufgrund behördlicher Entscheidung freigegeben und wieder dem konventionellen Stoffkreislauf zugeführt werden.