Sprungnavigation

Von hier aus koennen Sie direkt zu folgenden Bereichen springen:

Servicemenü

zur Sprungnavigation

Inhaltsbereich

zur Sprungnavigation

Stand: April 2012

Kosten

Die Kosten für die Stilllegung und den Abbau kerntechnischer Anlagen sowie die Entsorgung der resultierenden Abfälle sind vom Eigentümer der Anlage zu tragen. Eigentümer sind:

  • für die kommerziell betriebenen Kernkraftwerke die privatwirtschaftlichen Energieversorgungsunternehmen,
  • für die Anlagen der Ver- und Entsorgung die Betreibergesellschaften und
  • für kerntechnische Anlagen in der Forschung, für Prototypreaktoren und für die in der Stilllegung befindlichen Kernkraftwerke in Greifswald und Rheinsberg die öffentliche Hand.
Folge dem BMU auf Twitter und informiere dich über NeuigkeitenSchau dir Videos des BMU auf dem BMU-YouTube-Portal anAbonniere RSS-Feed des BMU

Navigation

zur Sprungnavigation

Themenportale