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Stand: April 2012

Kosten

Die Kosten für die Stilllegung und den Abbau kerntechnischer Anlagen sowie die Entsorgung der resultierenden Abfälle sind vom Eigentümer der Anlage zu tragen. Eigentümer sind:

  • für die kommerziell betriebenen Kernkraftwerke die privatwirtschaftlichen Energieversorgungsunternehmen,
  • für die Anlagen der Ver- und Entsorgung die Betreibergesellschaften und
  • für kerntechnische Anlagen in der Forschung, für Prototypreaktoren und für die in der Stilllegung befindlichen Kernkraftwerke in Greifswald und Rheinsberg die öffentliche Hand.
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