Stand: April 2012
Der Abbau eines Kernkraftwerks wird in mehreren Schritten durchgeführt. Vor Beginn der Abbauarbeiten befindet sich die Anlage noch weitgehend im gleichen technischen Zustand wie während des Betriebs. Brennelemente und Betriebsabfälle sind jedoch in der Regel entfernt. Zur Vorbereitung der Stilllegungsarbeiten wird eine detaillierte Übersicht über das radioaktive Inventar der Anlage durch Messungen und Probennahmen erstellt. Danach kann der endgültige Plan für den Abbau erstellt werden.
Der Abbau von Anlagenteilen wird in der Regel in den Bereichen mit geringer Kontamination begonnen und schreitet in Bereichen mit höherer Kontamination fort ("von außen nach innen"). Vereinfacht verläuft der Abbau eines Kernkraftwerks in der Regel wie folgt:
Nachdem das Gebäude vollständig leer geräumt ist, wird im letzten Schritt die Gebäudestruktur dekontaminiert und auf verbleibende radioaktive Kontamination erneut geprüft. Nach erfolgreicher Freigabe kann das Gebäude aus dem Geltungsbereich des Atomgesetzes entlassen und danach konventionell genutzt oder abgerissen werden.
