Stand: März 2012
Im Lichte der Ereignisse von Fukushima hat sich die Bundesregierung dafür entschieden die Nutzung der Kernenergie zur gewerblichen Erzeugung von Elektrizität in Deutschland zum frühestmöglichen Zeitpunkt zu beenden. Sie hat dabei die Ergebnisse der von ihr eingesetzten Ethikkommission "Sichere Energieversorgung" sowie die Ergebnisse der Sicherheitsüberprüfungen aller Kernkraftwerke in Deutschland durch die Reaktorsicherheitskommission berücksichtigt.
Hierzu wurden mit dem im August 2011 in Kraft getretenen 13. Gesetz zur Änderung des Atomgesetzes (Entwurf) folgende Änderungen des Atomgesetzes eingeführt:
Gerade auch unter Berücksichtigung der Beendigung der Kernenergie bekräftigt die Bundesregierung, dass die Generationen, die die Kernenergie nutzen, auch für die Lagerung der anfallenden radioaktiven Abfälle Sorge tragen müssen.
In Deutschland werden bis zur Beendigung der Kernenergienutzung und anschließendem Rückbau der Kernkraftwerke ca. 290.000 Kubikmeter schwach- und mittelaktive Abfälle mit vernachlässigbarer Wärmeentwicklung und zwischen 30.000 und 40.000 Kubikmeter mittel- und hochaktive Abfälle mit relevanter Wärmeentwicklung anfallen. Als letzter Entsorgungsschritt ist die dauerhafte Lagerung aller Arten von radioaktiven Abfällen in tiefen geologischen Formationen in einem Endlager in Deutschland vorgesehen. Bislang lagern insgesamt etwa 84.000 Kubikmeter schwach- und mittelaktive Abfälle im Endlager für radioaktive Abfälle Morsleben (ERAM) und in der Schachtanlage Asse II bei Wolfenbüttel. Morsleben befindet sich derzeit in der Stilllegung. Bei der Asse wird derzeit geprüft, wie die Abfälle zurück geholt werden können.
Mit der Errichtung des Endlagers Konrad bei Salzgitter wurde im Mai 2007 begonnen. Nach derzeitiger Planung können nicht vor dem Jahr 2019 radioaktive Abfälle mit vernachlässigbarer Wärmeentwicklung eingelagert werden.
Der Standort für ein Endlager für wärmeentwickelnde radioaktive Abfälle ist noch nicht festgelegt worden. Zur Feststellung, ob der Salzstock Gorleben potentiell als ein mögliches Endlager geeignet wäre, findet eine ergebnisoffene Erkundung statt. Parallel dazu bedarf es nach Auffassung der Bundesregierung eines Verfahrens zur Ermittlung allgemeiner geologischer Eignungskriterien und möglicher Entsorgungsoptionen. Die Bundesregierung wird dazu in der ersten Hälfte des Jahres 2012 einen Vorschlag für eine gesetzliche Regelung unterbreiten. Derzeit finden Gespräche zwischen der Bundesregierung und den Bundesländern zur Ausgestaltung eines Endlagersuchgesetz statt. Dies schließt auch den weiteren Umgang mit Gorleben innerhalb eines Standortauswahlverfahrens ein.