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Stand: 01.03.2012

Sicherheitstechnische Einzelfragen zur Endlagerung

Der Bund hat die Erkundung des Salzstocks Gorleben am 1. Oktober 2000 unterbrochen, um konzeptionelle und sicherheitstechnische Fragestellungen zu klären. Dieses Moratorium war Bestandteil der Vereinbarung zwischen der Bundesregierung und den Energieversorgungsunternehmen vom 14. Juli 2000 zur Beendigung der Nutzung der Kernenergie zur Stromerzeugung. Es wurden 12 Fragestellungen identifiziert, zu denen das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) den aktuellen Stand von Wissenschaft und Technik ermittelt und einer Bewertung unterzogen hat. Die 2005 vorgelegten Ergebnisse der Untersuchungen sind von übergeordneter Natur und beziehen sich weder auf die Eignung eines konkreten Endlagerstandorts noch allein auf Salz als Endlagerformation, sondern auf alle in Deutschland möglichen Endlagerformationen. Von besonderer Bedeutung waren im Rahmen des Untersuchungsprogramms folgende Themen:

  • Die Eignung von Salz als Wirtsgestein im Vergleich zu anderen, wie Ton oder Granit, vor dem Hintergrund der Erkenntnisse in anderen Ländern
  • Die Rückholbarkeit der radioaktiven Abfälle
  • Die Beherrschbarkeit einer korrosions- oder zersetzungsbedingten Gasbildung in dichtem Salzgestein
  • Die Rolle technischer und geologischer Barrieren (Mehrbarrierenkonzept)
  • Der Ausschluss einer kritischen Ansammlung spaltbarer Stoffe (Kritikalitätssicherheit)
  • Unbeabsichtigtes menschliches Eindringen in ein verschlossenes Endlager

Die Ergebnisse des Untersuchungsprogramms wurden im September 2005 einem "Peer Review" unterworfen. Das BfS hat im November 2005 unter Einbeziehung der Ergebnisse des Workshops den zusammenfassenden Bericht "Wirtsgesteine im Vergleich - Synthese" vorgelegt, der vier Kernaussagen enthält:

1. Keine eindeutigen Vorteile eines Wirtsgesteins in Deutschland (Salz, Ton, Granit)

Die Möglichkeiten und Grenzen eines allgemeinen – das heißt nicht standortbezogenen – Vergleichs von Wirtsgesteinen wurden aufgezeigt. Danach gibt es kein Wirtsgestein, das grundsätzlich immer eine größte Endlagersicherheit gewährleistet. Die Aufstellung einer Rangfolge von Wirtsgesteinen ist daher auf dieser Basis nicht sinnvoll, sondern mit erheblichen Unsicherheiten behaftet.

2. Vorteile von Wirtsgesteinen sind nur im Vergleich von Standorten zu ermitteln

Für alle in Deutschland relevanten Wirtsgesteinsformationen können angepasste Endlagerkonzepte entwickelt werden. Da die Verhältnisse auch innerhalb einer Wirtsgesteinsformation zum Teil starken Schwankungen unterliegen, kann ein Vergleich nur standortspezifisch erfolgen.

3. Es besteht Regelungsbedarf zu den Schutzzielen der Endlagerung

Zu einigen Punkten besteht Regelungs- bzw. Entscheidungsbedarf, da hierzu weitere wissenschaftlichtechnische Arbeiten keine zusätzlich relevanten Informationen liefern können. Hierzu zählen die Definition des Nachweiszeitraums, die Festlegung von Schutzzielen für Mensch und Umwelt bei einer Freisetzung von chemotoxischen und radioaktiven Stoffen, sowie die Bewertung der Ergebnisse sogenannter probabilistischer Sicherheitsanalysen, die Festlegung der Anforderungen an den sicheren Einschluss der Schadstoffe und an den Stellenwert der einzelnen Barrieren eines Mehrbarrierenkonzepts. Weiterhin müssen Festlegungen zum Stellenwert der Szenariengruppen für zu erwartende oder außergewöhnliche Entwicklungen sowie zu Schlüsselszenarien für unbeabsichtigtes menschliches Einwirken in ein Endlager getroffen werden. Es muss entschieden werden, ob eine Rückholung von Abfällen vorgesehen werden soll. Mit den "Sicherheitsanforderungen an die Endlagerung wärmeentwickelnder radioaktiver Abfälle" wurden diese Regelungen getroffen. Es ist vorgesehen, die neuen Sicherheitsanforderungen durch einzelne konkretisierende Leitlinien zu untermauern.

4. Forschungsbedarf ergibt sich aus standortspezifischen Sicherheitsanalysen

Grundlegender Forschungsbedarf wurde bei der geochemischen Modellierung und der Entwicklung von Bewertungsgrößen und eines Bewertungsmaßstabes für eine gemeinsame Bewertung der Konsequenzen freigesetzter chemotoxischer und radiotoxischer Schadstoffe aus dem Endlager identifiziert.

Der komplette Abschlussbericht ist auf der BfS-Internetseite erhältlich.

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