Stand: März 2012

Schachtanlage Asse II

Seit dem 01. Januar 2009 ist das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) Betreiber der Schachtanlage Asse II bei Wolfenbüttel. Mit der Änderung des Atomgesetzes vom 17. März 2009 wurde festgelegt, die Schachtanlage Asse II unverzüglich stillzulegen. Für die Stilllegung der Schachtanlage Asse II wird ein atomrechtliches Planfeststellungsverfahrens durchgeführt werden.

Das BfS hat die drei Optionen Vollverfüllung, Umlagerung und Rückholung untersucht und nach einem vorab in der Öffentlichkeit vorgestellten Verfahren miteinander verglichen. In dem anhand von insgesamt 18 Kriterien in 5 Beurteilungsfeldern durchgeführten Vergleich der Optionen nahm die Vollverfüllung in vier Beurteilungsfeldern den Rang 1 ein. Allerdings ist das BfS zu dem Ergebnis gekommen, dass zum jetzigen Zeitpunkt erhebliche Zweifel bestehen, ob die Langzeitsicherheit bei der Vollverfüllung nachgewiesen werden kann. Aufgrund der Bewertung der Langzeitsicherheit wurde deshalb die Option "Rückholung aller Abfälle" vom BfS als zu bevorzugende Stilllegungsoption eingestuft. 

Dabei existieren noch unbekannte Faktoren wie z.B. der Zustand der Einlagerungskammern und Abfallgebinde, das  radiologische und chemotoxische Inventar, wie sich der Zustand der alten Grube entwickelt und welche Verpackungs- und welche Bergungstechnik angewendet werden . Zur Klärung solcher unbekannten Faktoren wird im Vorfeld der Rückholung eine Faktenerhebung durchgeführt. Das Niedersächsische Ministerium für Umwelt und Klimaschutz (NMU) hat am 21. April 2011 eine Genehmigung nach § 9 Absatz 1 AtG für den Schritt 1 der Faktenerhebung zum Anbohren der Einlagerungskammern 7 und 12 erteilt.

Der Bundestag hat am 28. Februar 2013 in 2./3. Lesung das Gesetz zur Beschleunigung der Rückholung radioaktiver Abfälle und Stilllegung der Schachtanlage Asse II beschlossen. Darin ist u.a. festgeschrieben, dass die Stilllegung der Asse nach Rückholung der Abfälle erfolgen soll.

Mit der Asse II Begleitgruppe und der Arbeitsgruppe Optionenvergleich wurden Strukturen etabliert, die eine Auseinandersetzung sowohl mit fachlichen Fragestellungen als auch mit den mit Entscheidungen verbundenen regionalen und politischen Implikationen ermöglichen. In dem initiierten Prozess haben alle relevanten gesellschaftlichen Gruppen die Möglichkeit, ihre Interessen einzubringen und zu vertreten. Durch die Beteiligung der sowohl auf Bundes- als auch auf Landesebene zuständigen Behörden ist zudem eine kontinuierliche Kommunikation zwischen den Entscheidungsträgern sichergestellt.

Die Asse II Begleitgruppe setzt sich aus VertreterInnen des Landkreises, der im Kreistag vertretenen Fraktionen, der BürgermeisterInnen der anliegenden Samtgemeinden sowie der Bürgerinitiativen und Umweltverbände zusammen. In der Arbeitsgruppe Optionenvergleich (AGO) sind auch von der Begleitgruppe benannte Wissenschaftler beteiligt.

Von zentraler Bedeutung bei der Stilllegung der Schachtanlage Asse II wird die Realisierung eines Schließungskonzeptes sein, das eine radioaktive Kontamination des Lebensraumes um die Schachtanlage Asse II, der Bevölkerung sowie des Betriebspersonals jetzt und in der Zukunft vermeidet. Aktuelle Informationen zum Stilllegungsverfahren und anderen aktuellen Fragestellungen zum Endlager Asse sind auf der Homepage des BfS (www.bfs.de) sowie auf der vom BfS neu eingerichteten Internetseite www.endlager-asse.de zu finden. Um Transparenz und eine umfassende Information der Region um die Schachtanlage Asse II sowie aller Interessierten sicherzustellen, wurde zudem am 05. Januar 2009 eine Infostelle in unmittelbarer Nähe zur Schachtanlage Asse II eröffnet.

Im Verlauf des Jahres 2011 hat sich herausgestellt, dass die bisherige Terminplanung für die Abfallrückholung unrealistisch war. Die Grube muss deswegen länger als vorgesehen offengehalten und gegen einen größeren Lösungszutritt gesichert werden. Deshalb ist es von hervorgehobener Bedeutung, die Infrastruktur des Bergwerkes zu verbessern. Dazu wird ein neuer Schacht geplant, der nach dem Teufen an das bestehende Grubengebäude angeschlossen wird. Gleichzeitig wird der offene Hohlraum in der Grube durch Verfüllmaßnahmen minimiert. Die Vorbereitung des Schachtteufens haben 2012 begonnen.

In der bundeseigenen Schachtanlage Asse II bei Wolfenbüttel, die bis zum 31.12.2008 in den Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) fiel, wurden von der Gesellschaft für Strahlenforschung (GSF, heute Helmholtz Zentrum München) von 1967 bis zum Jahre 1978 schwach- und mittelradioaktive Abfälle eingelagert. Darunter befinden sich auch Abfälle mit Kernbrennstoffen. Im Jahre 1992 wurde die Entscheidung getroffen, die Forschungsaktivitäten einzustellen. Es wurden 124.494 Gebinde mit schwachradioaktiven Abfälle mit einer Gesamtaktivität von ca. 2,3 E 15 Bq (Stand 01.01.2010) und 1.293 Fässer mit mittelradioaktiven Abfällen mit einer Gesamtaktivität von ca. 5,6 E 14 Bq (Stand 01.01.2010) in der Schachtanlage Asse II eingelagert. Seit 1988 treten Salzlösungen aus dem Deckgebirge in Höhe von mittlerweile 12 Kubikmeter pro Tag in die Grubenbaue auf der Südflanke ein. Im Zeitraum von 1995 bis 2004 erfolgte die Verfüllung nahezu aller Grubenbaue der Südflanke mit Salzgrus, um die ablaufenden starken Verformungen des Deckgebirges und in der Grube zu verringern. Da dieser eingebrachte Salzgrus sich im Laufe der Zeit gesetzt hat, verfüllt das BfS die dabei entstandenen Hohlräume im Firstbereich seit Dezember 2009 mit Sorelbeton. Hierdurch soll eine unmittelbare Stützwirkung erzielt werden, um einer weiteren Verformung der Südflanke entgegen zu wirken. Diese Arbeiten werden auch nach der vorläufigen Richtungsentscheidung für die Rückholung der Abfälle mit Hochdruck weiter voran getrieben.

Abb.: Grubenholräume in der Schachtanlage Asse, die Einlagerungskammern sind rot gekennzeichnet.Grafik: Helmholtz Zentrum München, Deutsches Forschungszentrum für Umwelt und Gesundheit (HMGU)