Die Gorleben-Veränderungssperren-Verordnung ist am 16. August 2005 im Bundesanzeiger verkündet worden und damit am 17. August 2005 in Kraft getreten.
Der Bundesrat hatte der Verordnung am 17. Juni 2005 ohne Gegenstimme zugestimmt..
Der wesentliche Regelungsgehalt der Verordnung ist wie folgt:
In dem durch die Verordnung festgelegten Gebiet werden die Standorterkundung erheblich erschwerende Veränderungen im Untergrund (Salzstock) untersagt. Dabei sind Veränderun-gen regelmäßig erst dann als in diesem Sinn erheblich erschwerend einzustufen, wenn sie unterhalb einer ab der Geländeoberkante gemessenen Tiefe von 100 Metern vorgenommen werden sollen. Lediglich in drei kleinen, gesondert ausgewiesenen Gebieten liegt diese Tiefe bei 50 Metern. Der gesetzlich vorgesehene Umfang der mit der Veränderungssperre verbundenen Verbote wurde auf das erforderliche Maß beschränkt.
Von der Veränderungssperre unberührt bleiben alle Veränderungen an der Erdoberfläche des Planungsgebiets. Gleiches gilt für oberflächennahe Veränderungen im Untergrund, wie sie etwa durch Bauvorhaben, die Gewinnung von Sand, Ton oder Kies oder die Nutzung von Grundwasser hervorgerufen werden.
Diese Verordnung finden Sie auf www.gesetze-im-internet.de/gorleben_vspv/index .