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Stand: November 2012

Sicherheitsanforderungen an Kernkraftwerke
vom 22. November 2012

Das Bundesumweltministerium veröffentlicht nachfolgend die gemeinsam mit den Ländern beschlossenen "Sicherheitsanforderungen an Kernkraftwerke" vom 22. November 2012 mit fünf Anhängen. Diese sind zusammen am 24. Januar 2013 im Bundesanzeiger erschienen.

Im Vorwort wird beschrieben, wie die "Sicherheitsanforderungen" zukünftig anzuwenden sind.

Im "Bericht der Bundesregierung zum neuen kerntechnischen Regelwerk" wird der Werdegang der "Sicherheitsanforderungen an Kernkraftwerke" dargestellt.

Die Dokumentation zum Verbleib der bisherigen Regelungen und die Berücksichtigung u.a. der Empfehlungen von der Internationalen Atomenergiebehörde ( IAEO) und der Western European Nuclear Regulators Association (WENRA) in den "Sicherheitsanforderungen an Kernkraftwerke" wird in Analogie zu den bisher dargestellten Synopsen vervollständigt.

Sicherheitsanforderungen an Kernkraftwerke vom 22. November 2012
mit Anhängen und Vorwort (PDF, barrierefrei, 2 MB)
Bericht der Bundesregierung zum neuen kerntechnischen Regelwerk (PDF, barrierefrei, 91 KB)

Bitte beachten Sie auch die Hinweise zum Download.

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