Stand: November 2012
Das Bundesumweltministerium veröffentlicht nachfolgend die gemeinsam mit den Ländern beschlossenen "Sicherheitsanforderungen an Kernkraftwerke" vom 22. November 2012 mit fünf Anhängen. Diese sind zusammen am 24. Januar 2013 im Bundesanzeiger erschienen.
Im Vorwort wird beschrieben, wie die "Sicherheitsanforderungen" zukünftig anzuwenden sind.
Im "Bericht der Bundesregierung zum neuen kerntechnischen Regelwerk" wird der Werdegang der "Sicherheitsanforderungen an Kernkraftwerke" dargestellt.
Die Dokumentation zum Verbleib der bisherigen Regelungen und die Berücksichtigung u.a. der Empfehlungen von der Internationalen Atomenergiebehörde ( IAEO) und der Western European Nuclear Regulators Association (WENRA) in den "Sicherheitsanforderungen an Kernkraftwerke" wird in Analogie zu den bisher dargestellten Synopsen vervollständigt.
Pressemitteilung vom 21.11.2012: Bund und Länder einigen sich auf neue Regeln für den sicheren Betrieb der Kernkraftwerke
Hintergrundpapier zum Kerntechnischen Regelwerk (PDF, 142 KB)
Sicherheitskriterien für Kernkraftwerke (Revision D von 2009)
Vereinbarung zum kerntechnischen Regelwerk von 2009