Stand: Januar 2011
Zur weiteren Konkretisierung der gesetzlichen Regelungen enthält das Atomgesetz Ermächtigungen für den Erlass von Rechtsverordnungen. Diese Rechtsverordnungen bedürfen der Zustimmung des Bundesrates. Der Bundesrat ist ein Verfassungsorgan des Bundes, in dem die Regierungen der Länder vertreten sind.
Die nachfolgende Tabelle führt die grundlegenden Rechtsverordnungen zu Schutz- und Vorsorgemaßnahmen bei Kernkraftwerken auf.
| Kurzbeschreibung zum Regelungsgehalt | [Ref.] | |
|---|---|---|
| StrlSchV | Strahlenschutzverordnung Strahlenschutzgrundsätze und -grenzwerte, Anforderungen an Organisation des Strahlenschutzes, Personenüberwachung, Umgebungsüberwachung, Notfallschutz Auslegung gegen Störfälle und Störfallplanungswerte | JURIS |
| AtVfV | Atomrechtliche Verfahrensverordnung Antragsunterlagen (einmaliger Sicherheitsbericht), Öffentlichkeitsbeteiligung, Sicherheitsspezifikationen (Grenzwerte und Bedingungen des sicheren Betriebs) Verfahren und Kriterien für wesentliche Änderungen (Öffentlichkeitsbeteiligung) | JURIS |
| AtSMV | Atomrechtliche Sicherheitsbeauftragten- und Meldeverordnung Stellung, Aufgaben, Verantwortlichkeiten des atomrechtlichen Sicherheitsbeauftragten Meldung von besonderen Vorkommnissen in kerntechnischen Anlagen | JURIS |
| AtZüV | Atomrechtliche Zuverlässigkeitsüberprüfungs-Verordnung Überprüfung der Zuverlässigkeit von Personen zum Schutz gegen Entwendung oder erhebliche Freisetzung radioaktiver Stoffe | JURIS |
| AtDeckV | Atomrechtliche Deckungsvorsorge-Verordnung Deckungsvorsorge nach dem Atomgesetz | JURIS |
| AtKostV | Kostenverordnung zum Atomgesetz Gebühren und Kosten in atomrechtlichen Verfahren | JURIS |
| KIV | Kaliumiodid-Verordnung Bereitstellung und Verteilung von kaliumjodidhaltigen Arzneimitteln zur Iodblockade der Schilddrüse bei radiologischen Ereignissen | JURIS |
| AtAV | Atomrechtliche Abfallverbringungsverordnung Verbringung radioaktiver Abfälle in das oder aus dem Bundesgebiet | JURIS |
| EndlagerVlV | Endlagervorausleistungsverordnung Finanzielle Vorausleistungen für die Einrichtung von Anlagen des Bundes zur Sicherstellung und zur Endlagerung radioaktiver Abfälle | JURIS |
Tabelle: Rechtsverordnungen zu Schutz- und Vorsorgemaßnahmen bei Kernkraftwerken
Regelungen zur technischen Anlagensicherheit oder für den sicheren Betrieb, Veröffentlichung von Betriebserfahrung zum Zweck von Sicherheitsverbesserungen, Anforderungen an Ausbildung und Fachkunde oder zu verschiedenen Schutzmaßnahmen sind bisher in Deutschland nicht durch Rechtsverordnung getroffen, obwohl dies nach dem Atomgesetz möglich wäre, sondern Gegenstand des untergesetzlichen Regelwerks.