Zu wichtigen Fragen bei Genehmigungs- und Aufsichtsverfahren, Regelwerksentwicklung oder Sicherheitsforschung erteilt das BMU seinen Kommissionen (Reaktor-Sicherheitskommission (RSK), Entsorgungskommission (ESK) und Strahlenschutzkommission (SSK)) Beratungsaufträge. Die Kommissionen können darüber hinaus auch auf eigene Initiative beraten. Bei den Beratungen werden je nach Fragestellung auch Landesbehörden, Sachverständige, Betreiber oder Industrie hinzugezogen. Beratungsergebnisse sind Stellungnahmen oder Empfehlungen für das BMU. Das BMU setzt diese Ergebnisse nach eigener Prüfung in jeweils geeigneter Weise um.
Eine Sonderrolle haben die so genannten "RSK-Leitlinien" (PDF-Dokument, 271 KByte). In diesen Leitlinien, letzte Fassung von 1996, hat die RSK grundlegende sicherheitstechnische Anforderungen für Kernkraftwerke mit Druckwasserreaktoren zusammengestellt. Die RSK legt diese Leitlinien ihren Beratungen und Stellungnahmen zugrunde. Sie weicht davon ab, wenn sich für bestimmte Bereiche der Stand von Wissenschaft und Technik zwischenzeitlich geändert hat.
Die atomrechtlichen Genehmigungsbehörden der Länder haben die RSK-Leitlinien bei den Anlagen, deren Genehmigungen zum Standort und Sicherheitskonzept nach Inkrafttreten der RSK-Leitlinien anstanden, als Beurteilungsgrundlage des untergesetzlichen Regelwerks zu Grunde gelegt und durch den Genehmigungsbescheid für den Betreiber verbindlich gemacht. Bei den früher genehmigten Anlagen wurden die RSK-Leitlinien zur Beurteilung der angemessenen Weiterentwicklung der Sicherheit der Anlagen herangezogen.
Eine Übersicht von RSK und SSK Empfehlungen zeigt die nebenstehende Liste.
Hinweis: Die Übersicht in der PDF-Datei ist ein Auszug aus dem Bericht der Regierung der Bundesrepublik Deutschland für die Vierte Überprüfungstagung im April 2008 (CNS-Bericht 2008).