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Bekanntmachungen des BMU

Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU) erstellt nach Beratung mit den Ländern Bekanntmachungen. Diese sind u. a. Sicherheitskriterien, Störfallleitlinien, Richtlinien und Empfehlungen. In der Regel handelt es sich um im Konsens mit den zuständigen Genehmigungs- und Aufsichtbehörden der Länder beschlossene Regelungen zur einheitlichen Handhabung des Atomgesetzes. Demgegenüber beschreiben die Empfehlungen des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit dessen Auffassung zu allgemeinen Fragen der kerntechnischen Sicherheit und der Verwaltungspraxis und dienen den Landesbehörden als Orientierung beim Vollzug des Atomgesetzes. Die Bekanntmachungen sind für die Landesbehörden im Unterschied zu Allgemeinen Verwaltungsvorschriften nicht verbindlich. Die Bedeutung ergibt sich zusätzlich aus dem Recht des BMU, den Landesbehörden verbindliche Einzelweisungen zu erteilen. Zu zwei wichtigen Bekanntmachungen, den bereits erwähnten Sicherheitskriterien und den Störfallleitlinien, bestimmt § 49 der Strahlenschutzverordnung (StrlSchV) ausdrücklich, dass die Genehmigungsbehörden diese beiden Bekanntmachungen anwenden können, wenn sie beurteilen müssen, ob die Störfallauslegung eines Kernkraftwerks den Maßstäben des § 7 AtG entspricht.

Derzeit liegen etwa 60 Bekanntmachungen aus dem kerntechnischen Bereich vor ("Bekanntmachungen des Bundesumweltministeriums und des vormals zuständigen Bundesinnenministeriums"). Es handelt sich um Regelungen

  • zu generellen Sicherheitsanforderungen für Kernkraftwerke (Sicherheitskriterien),
  • zur Konkretisierung der bei der Auslegung von Druckwasserreaktoren zu betrachtenden Störfälle, (ab 1982, für die drei zuletzt gebauten Kernkraftwerke der Baulinie 4),
  • zur Ausbreitungsrechnung bei Störfällen,
  • für zu planende Notfallschutzmaßnahmen der Betreiber für angenommene schwere Störfälle,
  • für Katastrophenschutzvorkehrungen in der Umgebung der Anlagen,
  • zu Maßnahmen gegen Störungen oder sonstige Einwirkungen Dritter,
  • zum Strahlenschutz bei Revisionsarbeiten,
  • zu den Meldekriterien für meldepflichtige Ereignisse in Kernkraftwerken und Forschungsreaktoren,
  • zur Überwachung der Emissionen und der Radioaktivität in der Umwelt,
  • zur Periodischen Sicherheitsüberprüfung für Kernkraftwerke,
  • zur Dokumentation technischer Unterlagen bei Errichtung, Betrieb und Stilllegung von Kernkraftwerken,
  • zu Unterlagenforderungen bei Anträgen auf Genehmigung und
  • zur Fachkunde des Personals kerntechnischer Anlagen.

Hinweis: Die Übersicht in der PDF-Datei ist ein Auszug aus dem Bericht der Regierung der Bundesrepublik Deutschland für die Vierte Überprüfungstagung im April 2008 (CNS-Bericht 2008).

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