Stand: September 2008
In Rechtsverordnungen können zusätzliche Ermächtigungen für den Erlass von allgemeinen Verwaltungsvorschriften enthalten sein. Solche regeln die Handlungsweise der Behörden, sie entfalten als Innenrecht also unmittelbar nur eine Bindungswirkung für die Verwaltung. Häufig legen Verwaltungsvorschriften eine bestimmte Auslegung einer Norm fest. In diesen Fällen haben sie mittelbar auch Außenwirkung, da die Behörde zur Anwendung der Verwaltungsvorschriften verpflichtet ist; sie legt diese ihren Verwaltungsentscheidungen, beispielsweise der Erteilung einer Genehmigung, zugrunde. Deshalb können Verwaltungsvorschriften mittelbar auch für die Bürger rechtliche Bedeutung haben.
Im kerntechnischen Bereich gibt es sechs Allgemeine Verwaltungsvorschriften
Hinweis: Die Übersicht in der PDF-Datei ist ein Auszug aus dem Bericht der Regierung der Bundesrepublik Deutschland für die Vierte Überprüfungstagung im April 2008 (CNS-Bericht 2008).