Sprungnavigation

Von hier aus koennen Sie direkt zu folgenden Bereichen springen:

Servicemenü

zur Sprungnavigation

Inhaltsbereich

zur Sprungnavigation

Stand: September 2008

Allgemeine Verwaltungsvorschriften

Allgemeine Verwaltungsvorschriften

In Rechtsverordnungen können zusätzliche Ermächtigungen für den Erlass von allgemeinen Verwaltungsvorschriften enthalten sein. Solche regeln die Handlungsweise der Behörden, sie entfalten als Innenrecht also unmittelbar nur eine Bindungswirkung für die Verwaltung. Häufig legen Verwaltungsvorschriften eine bestimmte Auslegung einer Norm fest. In diesen Fällen haben sie mittelbar auch Außenwirkung, da die Behörde zur Anwendung der Verwaltungsvorschriften verpflichtet ist; sie legt diese ihren Verwaltungsentscheidungen, beispielsweise der Erteilung einer Genehmigung, zugrunde. Deshalb können Verwaltungsvorschriften mittelbar auch für die Bürger rechtliche Bedeutung haben.

Im kerntechnischen Bereich gibt es sechs Allgemeine Verwaltungsvorschriften

  • zur Berechnung der Strahlenexposition im bestimmungsgemäßen Betrieb der Kernkraftwerke,
  • zum Strahlenpass,
  • zur Umweltverträglichkeitsprüfung,
  • zur Umweltüberwachung und
  • zur Überwachung von Lebensmitteln und Futtermitteln.

Hinweis: Die Übersicht in der PDF-Datei ist ein Auszug aus dem Bericht der Regierung der Bundesrepublik Deutschland für die Vierte Überprüfungstagung im April 2008 (CNS-Bericht 2008).

{$website.social_icons.twitter.alttext}Schau dir Videos des BMU auf dem BMU-YouTube-Portal anAbonniere RSS-Feed des BMU

Navigation

zur Sprungnavigation

Themenportale