Die Tschechische Republik plant den Bau von zwei neuen Kernkraftwerksblöcken am Standort Temelín.
In Erfüllung des Übereinkommens über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) im grenzüberschreitenden Rahmen gab die Tschechische Republik entsprechend Artikel 2 Absatz 6 der Espoo-Konvention der Öffentlichkeit in den voraussichtlich betroffenen Gebieten Gelegenheit, sich an dem Verfahren der UVP für die neuen Kernkraftanlagen am Standort Temelín zu beteiligen.
Die Auslage der Dokumente erfolgte in der Zeit vom 02.08.2010 bis 30.09.2010.