Stand: 21. Januar 2013
Die grenzüberschreitende Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) für den Ausbau des tschechischen Kernkraftwerkes Temelin ist beendet. Das tschechische Umweltministerium hat die abschließende Stellungnahme zum UVP-Verfahren an die beteiligten Behörden in Tschechien und in den Nachbarländern Deutschland, Österreich, Polen und Slowakei übermittelt und veröffentlicht.
In Deutschland wurden die für das UVP-Verfahren zuständigen Länder Bayern und Sachsen sowie das Bundesumweltministerium darüber informiert, dass mit der Stellungnahme das am 1. 8. 2008 begonnene UVP-Verfahren beendet sei. Das tschechische Umweltministerium sei zu einer positiven Stellungnahme gekommen, auch wenn die Zustimmung zum Bau zweier Reaktoren in Temelin von 90 „Bedingungen“ abhängig gemacht werde, heißt es in der Stellungnahme. Die Stellungnahme geht auch auf die rund 40.000 im Rahmen des Verfahrens abgegebenen Kommentare, Stellungnahmen und Eingaben ein, die aus Deutschland gekommen sind.
Mit Abschluss des UVP-Verfahrens kann nunmehr der tschechische Energieversorger CEZ ein Prüfverfahren bei der Atomaufsicht des Landes beantragen, das Voraussetzung für die daraufhin zu beantragende Baugenehmigung sein wird.
Auch nach dem Abschluss des UVP-Verfahrens werden Bayern, Sachsen und das Bundesumweltministerium im Rahmen eines Monitoring-Verfahrens den weiteren Prozess begleiten und auf die Umsetzung der von Tschechien angekündigten weiteren Verfahrensschritte achten.