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Stand: Juli 2012

Übereinkommen über nukleare Sicherheit

(Convention on Nuclear Safety - CNS)

Das Übereinkommen über nukleare Sicherheit ist auf deutsche Initiative nach dem Reaktorunfall von Tschernobyl in den 1990er Jahren unter maßgeblicher Beteiligung der Bundesregierung zustande gekommen. Es trat am 24. Oktober 1996 in Kraft. Inzwischen haben 75 Staaten das Übereinkommen unterzeichnet (Stand: Juli 2012). Deutschland ist seit dem 20. April 1997 Vertragspartei.

Ziele des Übereinkommens


Die Ziele des Übereinkommens sind in Artikel 1 genannt.

Sie lauten:

  • Erreichung und Beibehaltung eines weltweit hohen Standes der nuklearen Sicherheit von Kernkraftwerken durch Verbesserung innerstaatlicher Maßnahmen und internationaler Zusammenarbeit, gegebenenfalls einschließlich sicherheitsbezogener technischer Zusammenarbeit;
  • Schaffung und Beibehaltung wirksamer Abwehrvorkehrungen in Kernkraftwerken gegen mögliche radiologische Gefahren, um den einzelnen, die Gesellschaft und die Umwelt vor schädlichen Auswirkungen der von solchen Anlagen ausgehenden ionisierenden Strahlung zu schützen;
  • Verhütung von Unfällen mit radiologischen Folgen und Milderung dieser Folgen, falls sie eintreten.

Berichtspflicht und Überprüfungstagungen

Um diese Ziele zu erreichen, sind in dem Übereinkommen Verpflichtungen genannt, die jede Vertragspartei mit dem Beitritt zu dem Übereinkommen eingeht und deren Erfüllung sie sicherstellen soll. Zu diesen Verpflichtungen gehört auch, dass jede Vertragspartei zu der alle drei Jahre stattfindenden Überprüfungstagung einen Bericht über den erreichten Stand der nuklearen Sicherheit beziehungsweise über die von der Vertragspartei getroffenen Maßnahmen zur Erfüllung jeder einzelnen Verpflichtung vorlegt und hierzu Rechenschaft ablegt. Der Bericht ist etwa ein halbes Jahr vor Beginn der Überprüfungstagung beim Sekretariat des Übereinkommens über nukleare Sicherheit bei der Internationalen Atomenergie-Organisation (IAEO) in Wien zu hinterlegen und wird somit allen Vertragsparteien zur Verfügung gestellt.

Fünfte Überprüfungstagung im April 2011

Die letzte turnusgemäße Überprüfungstagung fand im April 2011 in Wien statt. Die Bundesregierung hat entsprechend im September 2010 den fünften nationalen Bericht bei der IAEA in Wien hinterlegt. Der Bericht wurde unter der Federführung des Bundesumweltministeriums als verantwortlichem Bundesressort, unterstützt durch das Bundesamt für Strahlenschutz, die atomrechtlichen Länderbehörden, die Gesellschaft für Anlagen- und Reaktorsicherheit und die Betreiber der deutschen Kernkraftwerke in einem breiten Abstimmungsprozess auf Bundes- und Länderebene erstellt.

In Anbetracht des Unfalls im japanischen Kernkraftwerk Fukushima Daiichi am 11. März 2011 haben die Vertragsparteien auf der fünften Überprüfungstagung zum Übereinkommen im April 2011 beschlossen, im Zeitraum vom 27. bis 31. August 2012 eine Sondertagung, die Zweite außerordentliche Tagung, durchzuführen. Diese zusätzliche Tagung soll dem Informationsaustausch zwischen den Vertragsparteien über den Stand der Auswertung der Erfahrungen aus dem Unfall in Fukushima sowie der Darstellung von Vorhaben und deren Umsetzung zur weiteren Verbesserung der Sicherheit von Kernkraftwerken und zur Risikominderung dienen.

Zweite außerordentliche Tagung im August 2012

Der Bericht zur Zweiten außerordentlichen Tagung wurde am 25. April 2012 durch das Bundeskabinett beschlossen und anschließend dem Sekretariat des Übereinkommens bei der Internationalen Atomenergie-Organisation (IAEO) in Wien zugeleitet.

Der Bericht zeigt in kurzen Darstellungen die Sachstände in Deutschland auf den sechs vorgegebenen Themengebieten Externe Ereignisse, Auslegungsfragen, Anlageninterner Notfallschutz und Wiederherstellung von Systemen, Nationale Organisationen, Notfallvorsorge und Reaktion und Maßnahmen nach Unfällen (anlagenextern) und Internationale Zusammenarbeit vor dem Unfall im Kernkraftwerk Fukushima Daiichi und die von Bund, Ländern und den Betreibern von Kernkraftwerken eingeleiteten kurz- und längerfristigen Maßnahmen in Auswertung der Erkenntnisse aus diesem Unfall auf.

Auf der Zweiten außerordentlichen Tagung (27. bis 31. August 2012) haben 64 der insgesamt 75 Vertragsparteien des Übereinkommens in diesen sechs Themengruppen die in den einzelnen Ländern bereits durchgeführten und noch geplanten Maßnahmen zur Verbesserung der nuklearen Sicherheit vorgestellt und über Erfahrungen berichtet. Eine Fülle wichtiger technischer Einzelheiten für Verbesserungen wurde zusammengestellt. Die für die Umsetzung des Übereinkommens entscheidenden Richtlinien zum Mechanismus des Übereinkommens konnten in wichtigen Punkten gestärkt werden. Weitere Maßnahmen zur Verbesserung des Übereinkommens selber und ihrer Mechanismen sollen in einer Arbeitsgruppe bis zur sechsten Überprüfungskonferenz 2014 vorbereitet werden. Alle Vertragsparteien werden zur sechsten Überprüfungskonferenz über die Umsetzung weiterer Maßnahmen zur Verbesserung der kerntechnischen Sicherheit, v.a. in der Arbeit der Aufsichtsbehörden und beim Betrieb von kerntechnischen Anlagen, berichten müssen.

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