Stand: März 2012

Internationale Atomenergie-Organisation (IAEO)

International Atomic Energy Agency (IAEA)

Die Internationale Atomenergie-Organisation (IAEO) wurde 1957 als eine autonome zwischenstaatliche Organisation gegründet. Sie berichtet regelmäßig der Generalversammlung der Vereinten Nationen und hat die Pflicht, bei einer festgestellten Gefährdung des Weltfriedens den Sicherheitsrat der Vereinten Nationen direkt anzurufen (Statut, Art. III B 4). Deutschland ist seit dem Gründungsjahr 1957 Mitglied der Organisation und in deren Kontroll- und Lenkungsorgan, dem Gouverneursrat, ständig vertreten.

Alle zurzeit 151 Mitgliedstaaten sind in der einmal jährlich tagenden Generalkonferenz vertreten. Viermal pro Jahr tagt der Gouverneursrat, dazu zweimal der Programm- und Haushaltsausschuss (PBC) bzw. der Ausschuss für Technische Hilfe (TACC).

Aufgabenschwerpunkte der IAEO sind Kernenergie (Nuclear power), Nukleare Sicherheit und Sicherung (Nuclear safety and security) sowie Verifikation (Safeguards).

Kernenergie:

Die IAEO fördert weltweit die friedliche Nutzung der Kernenergie durch Fachtagungen, koordinierte Forschungsverträge, Datenbanken sowie umfassende Dokumentations- und Publikationstätigkeiten.

Sie leistet Hilfe für Entwicklungsländer, z.B. kerntechnische Anwendungen in den Bereichen Medizin, Wasser und Landwirtschaft durch Entsendung von Experten, Stipendien, Ausbildungskurse etc.

Nukleare Sicherheit und Sicherung:

Die IAEO unterstützt die internationale Zusammenarbeit und Harmonisierung im Bereich der Aufsicht durch die Ausarbeitung von Sicherheitsstandards und Empfehlungen für Reaktorsicherheit, Strahlenschutz, die Entsorgung nuklearer Abfälle und den Transport radioaktiver Stoffe sowie die Sicherung von kerntechnischen Anlagen und Kernmaterial. Sie fördert den physischen Schutz von Kernmaterial gegen Missbrauch, um z.B. Nuklearschmuggel zu verhindern.

Das Bundesumweltministerium ist in der Commission on Safety Standards (CSS) sowie in den Arbeitsgremien NUSSC (nukleare Sicherheit), WASSC (Abfall), RASSC (Strahlenschutz) und TRANSSC (Transport) vertreten.

Darüber hinaus ist das Bundesumweltministerium bei der Erarbeitung der Dokumente im Bereich der Sicherung (Nuclear Security Guidelines series) vertreten.

Verifikation (Safeguards):

Die IAEO kontrolliert die Verwendung und den Verbleib von Kernmaterial in kerntechnischen Anlagen im Rahmen der Safeguards-Abkommen, die sie mit ihren Mitgliedstaaten abgeschlossen hat. Auf diese Weise soll sichergestellt werden, dass die kontrollierten Anlagen allein der friedlichen Nutzung der Kernenergie dienen.