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Stand: März 2012

Die Entwicklungen in Deutschland nach der Reaktorkatastrophe in Japan

Erste Aktivitäten nach dem Unglück

Am 11. März 2011 ereignete sich vor der japanischen Küste ein schweres Erdbeben. Dieses Erdbeben und der als Folge aufgetretene Tsunami haben in einigen japanischen Kernkraftwerken, insbesondere im Kernkraftwerk Fukushima Daiichi, schwere Schäden verursacht. Noch am selben Tag wurde im Bundesumweltministerium ein Krisenstab eingerichtet, der später in erweiterter Form für mehr als vier Wochen Bestand hatte. Wichtigstes Ziel war es, die Bevölkerung in Deutschland über die Ereignisse in Japan und deren Auswirkungen zu informieren, den Schutz vor möglicherweise kontaminierten importierten Lebensmitteln und Waren sowie in Japan selbst den Schutz deutscher Staatsangehöriger vor den möglichen radiologischen Auswirkungen des Unfalls zu gewährleisten. Dazu gehörte auch, Vertreter des Bundesumweltministeriums an die deutsche Botschaft in Tokio zu entsenden.

Sicherheitsüberprüfung der deutschen Kernkraftwerke

Die Bundesregierung und die Ministerpräsidenten der fünf Bundesländer mit Kernkraftwerksstandorten haben am 14. März 2011 beschlossen, die Sicherheit aller Kernkraftwerke in Deutschland im Lichte der Ereignisse in Japan zu überprüfen. Mit der Aufgabenstellung und abschließenden Bewertung der als Stress- bzw. Robustheitstest angelegten Sicherheitsüberprüfung aller deutschen Kernkraftwerke wurde die aus anerkannten Experten bestehende unabhängige Reaktor-Sicherheitskommission (RSK) beauftragt, die das Bundesumweltministerium in Fragen der nuklearen Sicherheit berät. Zusammenfassend konnte die RSK am 16. Mai 2011 in ihrer ersten Stellungnahme feststellen, dass im Vergleich mit dem Kernkraftwerk in Fukushima hinsichtlich der Stromversorgung und der Berücksichtigung von Hochwasserereignissen für deutsche Anlagen eine höhere Vorsorge zu erkennen ist. Weitere Robustheitsbewertungen zeigten, dass kein einheitliches Ergebnis in Abhängigkeit von Bauart oder Alter festzustellen ist. Die Reaktor-Sicherheitskommission (RSK) hat ihre umfassenden Beratungen zu Erkenntnissen aus dem Fukushima-Unfall für deutsche Kernkraftwerke mit Ihrer Empfehlung vom 26./27.09.2012 abgeschlossen.

Ausstieg aus der Kernenergie

Parallel zu den Arbeiten der RSK hat die Bundesregierung Anfang April 2011 die Ethikkommission "Sichere Energieversorgung" mit dem Ziel einberufen, einen gesellschaftlichen Konsens zur zukünftigen Energieversorgung und zur Diskussion der Risiken bei der Nutzung von Kernenergie zu finden. Sie legte am 30. Mai 2011 ihre Empfehlungen vor und kommt zu dem Schluss, dass sich die Risiken der Kernenergie durch die Ereignisse in Fukushima zwar nicht verändert haben, wohl aber die Wahrnehmung dieser Risiken. Die mögliche Unbeherrschbarkeit eines Unfalls nehme daher eine zentrale Bedeutung im nationalen Rahmen ein. Es solle angestrebt werden, die Nutzung der Kernenergie zur gewerblichen Erzeugung von Elektrizität soweit wie möglich zu beschränken und innerhalb eines Jahrzehnts den Ausstieg aus der Kernenergienutzung zu vollziehen. Dieser Ausstieg sei auch möglich, weil es risikoärmere Alternativen gebe.

Auf der Grundlage der vorliegenden Ergebnisse der Untersuchungen, Diskussionen und Berichte sowohl der RSK als auch der Ethikkommission beschloss der Bundestag am 30. Juni 2011 mit großer Mehrheit das „Dreizehnte Gesetz zur Änderung des Atomgesetzes“. Die Berechtigung zum Leistungsbetrieb für die sieben ältesten deutschen Kernkraftwerke und Krümmel erlöschen. Sie waren bereits zuvor aufgrund einer Entscheidung der Bundesregierung und der Ministerpräsidenten der Bundesländer mit Kernkraftwerksstandorten vom Netz. Die verbliebenen neun Kernkraftwerksblöcke werden schrittweise bis zum Jahr 2022 endgültig abgeschaltet.
Das Gesetz trat am 6. August 2011 in Kraft.

Der europäische Stresstest

Auf europäischer Ebene hatte der Europäische Rat am 24./25. März 2011 erklärt, die "Sicherheit aller kerntechnischen Anlagen der EU sollte mittels einer umfassenden und transparenten Risiko- und Sicherheitsbewertung ("Stresstest") überprüft werden". Der EU-Stresstest in Deutschland ist zusätzlich zu der Sicherheitsüberprüfung durch die RSK in der zweiten Jahreshälfte 2011 durchgeführt worden. Er zeigt auf, dass für die drei zentralen Sachthemen (Externe Ereignisse, Strom- und Kühlwasserausfall, Notfallmaßnahmen) bereits bei der Errichtung der Anlagen konservative und robuste Designanforderungen verwirklicht wurden, jedoch noch Möglichkeiten für kontinuierliche sicherheitstechnische Verbesserungen der Kraftwerke bestehen, insbesondere im Bereich des Notfallschutzes, denen die zuständigen Aufsichtsbehörden der Bundesländer weiter nachgehen werden. Das Bundesumweltministerium hat die RSK gebeten, die Ende April 2012 vorliegenden Ergebnisse des EU-Stresstests bei ihren weiteren Beratungen zu Erkenntnissen zur Verbesserung der Sicherheit der deutschen Kernkraftwerke zu berücksichtigen. (Weitere Informationen zum europäischen Stresstest und zu den darauf aufbauenden Aktivitäten auf europäischer Ebene)

Die weiteren Maßnahmen

Zusätzlich zu der Sicherheitsüberprüfung der deutschen Kernkraftwerke werden auch weitere kerntechnische Anlagen einer Risikoanalyse unterzogen. Die zuständigen Aufsichtsbehörden der Bundesländer haben inzwischen die Überprüfungen der Forschungsreaktoren mit einer thermischen Dauerleistung von mehr als 50 Kilowatt durchgeführt und die Ergebnisse der RSK vorgelegt. Die RSK hat dazu ihre Stellungnahme vom 03.05.2012 „Anlagenspezifische Sicherheitsüberprüfung (RSK-SÜ) deutscher Forschungsreaktoren unter Berücksichtigung der Ereignisse in Fukushima-I (Japan)“ erstellt

Die Entsorgungskommission (ESK), ein weiteres mit unabhängigen Experten besetztes Beratungsgremium des Bundesumweltministeriums, wurde im Sommer 2011 mit der Entwicklung von Konzepten für die Überprüfung von in Betrieb oder in Errichtung befindlichen Einrichtungen zur Behandlung, Zwischenlagerung und Endlagerung bestrahlter Brennelemente, Wärme entwickelnder und anderer Arten radioaktiver Abfälle sowie für die Überprüfung der Urananreicherungsanlage in Gronau und der Anlage zur Brennelementherstellung in Lingen beauftragt. Die Ergebnisse der RSK-Beratungen und der Überprüfungen der Kernkraftwerke durch die atomrechtlichen Aufsichtsbehörden und ihre Sachverständigen sollen dabei berücksichtigt werden. Das entsprechende Konzept der ESK wird voraussichtlich in der ersten Hälfte des Jahres 2012, das Ergebnis ihrer Prüfung voraussichtlich Ende 2012 vorliegen.Eine wichtige Maßnahme des Bundesumweltministeriums war nach Auswertung der Abläufe der Ereignisse in Fukushima im Juni 2011 der Auftrag an die Strahlenschutzkommission (SSK), die Überprüfung des fachlichen Regelwerks zum anlagenexternen nuklearen Notfallschutz vorzunehmen. Der Unfallablauf in Japan unterschied sich stark von dem in Tschernobyl, so dass auf fast allen Gebieten der Notfallvorsorge neue Erfahrungen gemacht worden sind. Die vorliegenden Bewertungen des Unfalls durch die japanische Regierung und durch die Internationale Atomenergie-Organisation, die Sicherheitsüberprüfung der RSK sowie Erfahrungen und Beobachtungen des Krisenstabs der SSK sollen bei der Überarbeitung des fachlichen Regelwerks berücksichtigt werden.

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