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Stand: Mai 2012

Sicherheitsüberprüfung der Forschungsreaktoren durch die Reaktor-Sicherheitskommission

Im Zuge der weiteren Maßnahmen nach dem Unfall in Fukushima am 11. März 2011 hat die Reaktor-Sicherheitskommission (RSK) im Auftrag des Bundesumweltministeriums und in Anlehnung an die Sicherheitsüberprüfung der Leistungsreaktoren eine Überprüfung der Robustheit von Forschungsreaktoren in Deutschland durchgeführt und mit einer Stellungnahme am 3. Mai 2012 abgeschlossen. Überprüft wurden dabei Forschungsreaktoren mit einer thermischen Dauerleistung von mehr als 50 kW. Im Einzelnen sind dies der Mainzer Forschungsreaktor TRIGA Mark II (FRMZ), der Berliner Experimentier-Reaktor II (BER-II) und die Forschungs-Neutronenquelle Heinz Maier-Leibnitz (FRM II) in Garching bei München.

Wie bei den Leistungsreaktoren wurden von der RSK zur Feststellung der Robustheit Bewertungskriterien für die Forschungsreaktoren in Form von Robustheitsleveln bzw. Schutzgraden definiert. Es wurde die Robustheit der Anlagen bezüglich

  • Naturbedingter Einwirkungen (z.B. Erdbeben, Hochwasser),
  • Erweiteter Postulate (z.B. Station Blackout, Notstromfall),
  • Vorsorgemaßnahmen,
  • Notfallmaßnahmen und
  • Zivilisationsbedingter Ereignisse (z.B. Flugzeugabsturz, Gasfreisetzung)

untersucht.

Die RSK bescheinigt den drei Anlagen hinsichtlich externer Überflutungsereignisse aufgrund der Standortgegebenheiten und der Anlagenauslegung auch unter extremen Bedingungen eine hohe Robustheit und stellt fest, dass auch bei einem Ausfall der externen Stromversorgung keine Gefährdung der vitalen Sicherheitsfunktionen der Anlagen vorliegt.

Für weitere einzelne Themen aus der Robustheitsüberprüfung der Forschungsreaktoren ergeben sich unter Berücksichtigung des unterschiedlichen und im Vergleich zu Leistungsreaktoren wesentlich geringeren Risikopotenzials differenzierte Bewertungen mit anlagenspezifisch unterschiedlichen Empfehlungen.

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