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Stand: Januar 2013

Der Europäische Stresstest

Umfassende Risiko- und Sicherheitsbewertung der Kernkraftwerke in den Mitgliedstaaten der Europäischen Union

Unmittelbar nach dem Beginn der Reaktorkatastrophe in Fukushima hat EU-Energiekommissar Oettinger die Energieminister, Vertreter der kerntechnischen Aufsichtsbehörden der EU-Mitgliedstaaten sowie Vertreter der Industrie am 15. März 2011 nach Brüssel eingeladen, um Reaktionen auf den Unfall zu beraten. Bei diesem Treffen haben sich alle Vertreter auf die Durchführung von umfassenden Sicherheitsbewertungen der Kernkraftwerke in der Europäischen Union geeinigt. Die Schweiz und die Ukraine haben sich ebenfalls bereit erklärt, an diesem Stresstest teilzunehmen.

Der Europäische Rat hat am 24./25. März 2011 erklärt, dass die "Sicherheit aller kerntechnischen Anlagen der EU [...] mittels einer umfassenden und transparenten Risiko- und Sicherheitsbewertung ("Stresstest") überprüft werden" soll. Für diesen EU-Stresstest erarbeitete und veröffentlichte am 13. Mai 2011 die Gruppe der kerntechnischen Aufsichtsbehörden der EU-Mitgliedstaaten ENSREG (European Nuclear Safety Regulators Group) die Methodik, den Umfang und den Ablaufplan. Detaillierte Anforderungen zu Inhalt und Struktur des Berichts sowie zu den vorgesehenen Überprüfungsmissionen (Peer Reviews), die im Verlauf des Frühjahrs 2012 durchgeführt wurden, wurden am 11. Oktober 2011 von ENSREG verabschiedet.

Inhalt des Stresstests

Inhaltlich ist der Stresstest eine Überprüfung von Kernkraftwerken vor dem Hintergrund des Ereignisses in Fukushima. Er beinhaltet somit eine Überprüfung der Auslegung der Anlagen sowie eine Einschätzung ihrer Robustheit. Der Überprüfung werden daher drei Schwerpunktthemen vergleichbare Szenarien zugrunde gelegt, für die unabhängig von den Wahrscheinlichkeiten die Reaktion der Anlage zu untersuchen ist:

i) Externe Ereignisse:

  • Erdbeben,
  • Überflutung und
  • extreme Wetterbedingungen

ii) Ausfälle von Sicherheitsfunktionen:

  • Sukzessiver Ausfall aller Stromversorgungen,
  • Ausfall der Wärmeabfuhr und die
  • Kombination beider Ereignisse

iii) Maßnahmen und Vorgehen bei schweren Unfällen:

  • Maßnahmen und Vorgehen bei Ausfall der Kernkühlung,
  • Maßnahmen zum Schutz der Unversehrtheit des Sicherheitsbehälters bei einer Kernschmelze und
  • Maßnahmen und Vorgehen bei Ausfall der Kühlung des Brennelement-Lagerbeckens
  • Bericht über die Ergebnisse des Stresstests (Nationaler Bericht)

Ausgangspunkt für die nationalen Berichte sind die von den Betreibern der Kernkraftwerke vorgelegten Berichte gemäß den Vorgaben von ENSREG. Im ersten Teil dieser Berichte werden die Lage der Standorte sowie die Charakteristiken der Anlagen beschrieben. Hinzu kommen eine Beschreibung des Umfangs der probabilistischen Sicherheitsanalysen und deren wesentliche Ergebnisse und ein Überblick über die wesentlichen Sicherheitssysteme. Im zweiten Teil der Berichte werden für die jeweiligen Szenarien zunächst die generellen Auslegungsanforderungen der Länder beschrieben. Es folgen eine Beschreibung der Auslegung der Anlage und ein Vergleich mit den Anforderungen. Im Weiteren ist dann die Ermittlung der Sicherheitsmargen über die Auslegung hinaus gefragt sowie eine Abschätzung wann mit einem Versagen z. B. der Kernkühlung zu rechnen ist. Auf diese Weise soll die Robustheit der Anlage vor dem Hintergrund extremer Szenarien eingeschätzt werden.

Der nationale Bericht fasst die Ergebnisse der Betreiberberichte sowie die Bewertungen der in den teilnehmenden Staaten zuständigen Aufsichtsbehörden zusammen und zieht ein Fazit zur bestehenden Auslegung und Robustheit der Anlagen. Über die Erarbeitung der Stresstests war bis zum 15. September 2011 ein Fortschrittsbericht zu erstellen. Bis zum 31. Dezember 2011 war der Abschlussbericht anzufertigen. Er wurde vom Bundesumweltministerium termingerecht der Europäischen Kommission übermittelt.

Die Berichte aller EU-Mitgliedstaaten sind unter www.ensreg.eu eingestellt. Die deutschen Kernkraftwerksbetreiber haben ihre Berichte zu dem EU-Stresstest auf ihren eigenen Internetseiten veröffentlicht; die Verknüpfungen sind in der Anlage zum deutschen Bericht zum EU-Stresstest enthalten.

Die nationalen Berichte aller teilnehmenden Staaten waren Ausgangspunkt für die gegenseitigen Überprüfungen im März/ April 2012 (Peer Reviews). Das Ergebnis des Peer Reviews in Deutschland kann der Anlage des Gesamtberichtes der ENSREG und der EU- Kommission entnommen werden.

Der EU-Stresstest in Deutschland

Das Bundesumweltministerium (BMU), die zuständigen Aufsichtsbehörden der Bundesländer, und die Betreiber der deutschen Kernkraftwerke einigten sich am 30. Juni 2011 auf die Modalitäten der Durchführung des EU-Stresstests für die deutschen Kernkraftwerke. Dieses Datum gilt gleichzeitig als Referenzdatum für den Anlagenzustand aller sich im Leistungsbetrieb befindlichen 17 deutschen Kernkraftwerke, unabhängig von dem zu diesem Zeitpunkt geltenden Moratorium und dem Erlöschen der Berechtigung zum Leistungsbetrieb ab dem 6. August 2011 für acht der 17 Anlagen aufgrund des Dreizehnten Gesetzes zur Änderung des Atomgesetzes. Der 30. Juni 2011 ist außerdem Referenzdatum für den Anlagenzustand des sich im Rückbau befindenden Kernkraftwerks Obrigheim, in dem noch Brennelemente gelagert werden.

Der EU-Stresstest ist in Deutschland zusätzlich zu der Sicherheitsüberprüfung durch die Reaktor-Sicherheitskommission (RSK) durchgeführt worden. Er zeigt auf, dass für die drei zentralen Sachthemen (Externe Ereignisse, Strom- und Kühlwasserausfall, Notfallmaßnahmen) bereits bei der Errichtung der Anlagen konservative und robuste Designanforderungen verwirklicht wurden. Schon die RSK hatte festgestellt, dass die deutschen Anlagen für konkrete ausgewählte Aspekte zum Teil hohe Robustheitsgrade aufweisen. Der deutsche Bericht zum EU-Stresstest zeigt insbesondere im Bereich des Notfallschutzes aber auch Möglichkeiten für sicherheitstechnische Verbesserungen der Kernkraftwerke auf, denen die Aufsichtsbehörden weiter nachgehen werden. Im deutschen Bericht zum EU-Stresstest wurden neben Untersuchungen zu den drei genannten Schwerpunktthemen sowie zum Einfluss von Unfällen in benachbarten Anlagen auch die Aussagen der RSK zu zivilisatorischen Einwirkungen wie Flugzeugabsturz, Gasexplosionen außerhalb der Anlage und terroristische Angriffe dargestellt. Die Darstellungen gehen damit über den in der EU festgelegten Rahmen hinaus.

Gegenseitige Überprüfungen der Stresstests

Für den sich anschließenden Überprüfungsprozess wurden Review Teams aus technisch erfahrenen Vertretern von Aufsichtsbehörden aus den teilnehmenden Staaten zusammengesetzt. Die Überprüfung bestand aus einer Auswertung der nationalen Berichte, aus thematischen Anhörungen der teilnehmenden Staaten und aus Missionen in die Teilnehmerstaaten. Im Februar 2012 wurden so genannte "Topical Peer Reviews" durchgeführt. Hierbei wurden die Ergebnisse der Mitgliedstaaten getrennt zu den drei genannten Schwerpunktthemen durch die Expertenteams kritisch hinterfragt. Diese Reviews erfolgten in den Gebäuden der EU-Kommission in Luxemburg.

Die Ergebnisse aus den drei Topical Reviews wurden in die so genannten Country Reviews im März und April eingebracht. Die Country Reviews fanden in den jeweiligen Ländern statt, die dem Review unterzogen wurden, und erbrachten als Ergebnis eine Gesamtschau der Situation in den Mitgliedstaaten.Bestandteil dieser Country Reviews war jeweils auch ein Besuch in einem Kernkraftwerk, um die diskutierten Maßnahmen vor Ort zu erläutern. In den Country Review Reports sind auch Vorschläge eingearbeitet, wie Verbesserungen z. B. durch Anlagenänderungen und Nachrüstungen, oder durch weitere Untersuchungen erreicht werden können. In Deutschland fand der Country Review vom 19. - 23.03.2012 in Bonn statt, an einem der Tage wurde das Kernkraftwerk Grafenrheinfeld besucht.

Der EU Stresstest hat erstmals eine gemeinsame Überprüfung aller Kernkraftwerke in Europa durch gegenseitige Überprüfungen erreicht. Dieses Vorgehen hat Einblicke in wichtige sicherheitstechnische Eigenschaften und Merkmale der europäischen Kernkraftwerke und in die anlageninternen Notfallschutzmaßnahmen in einem bisher nicht gekannten Maß erbracht. Insgesamt sind von allen Beteiligten in einem bisher einmaligen und überaus erfolgreichen Verfahren mehr als 500 Personenjahre aufgewendet worden.

Die Ergebnisse der gegenseitigen Überprüfung sind im April 2012 durch ENSREG verabschiedet worden (ENSREG Summary Report; Peer review report, Stress tests performed on European nuclear power plants:  www.ensreg.eu/EU-Stress-Tests/EU-level-Reports). Der Abschlussbericht wurde zusammen mit den nationalen Berichten der 17 teilnehmenden Staaten veröffentlicht. Eine gemeinsame Erklärung der ENSREG und der Europäischen Kommission zu den Ergebnissen der EU-Stresstests und dem Peer-Review-Prozess und zum weiteren Vorgehen findet sich unter www.ensreg.eu/node/389.

Aktivitäten nach dem EU-Stresstest: ENSREG Action Plan

ENSREG hat am 31. Juli 2012 einen Aktionsplan "Follow-up of the peer review of the stress tests performed on European nuclear power plants" für die Aktivitäten auf der europäischen Ebene nach dem EU-Stresstest verabschiedet und veröffentlicht. Ein wesentliches Element sind die nationalen Aktionspläne, die bis zum Jahresende 2012 erstellt und veröffentlicht werden sollen. Art und der Umfang der Maßnahmen sind dabei in der Verantwortung der Mitgliedstaaten für die einzelnen Kernkraftwerke festzulegen. Die nationalen Aktionspläne werden im Frühjahr 2013 unter allen Teilnehmerstaaten des Stresstests diskutiert werden. Bestandteil des ENSREG Action Plans sind auch weitere Anlagenbesuche, die der Bestandsaufnahme von bereits in die Wege geleiteten Verbesserungsmaßnahmen auf Grund des EU-Stresstests dienen. Diese Anlagenbesuche erfolgten im September 2012, die Berichte hierzu sind auf der Internetseite von ENSREG unter dem Titel "Follow-up fact finding site visits" veröffentlicht. In Deutschland hat ein solcher Besuch im Kernkraftwerk Gundremmingen stattgefunden.

Das BMU hat die RSK beauftragt, die Ergebnisse des EU-Stresstests für die deutschen Kernkraftwerke auszuwerten und bei ihren weiteren Beratungen über mögliche Verbesserungen der Sicherheit zu berücksichtigen. Die RSK hat ihre  Stellungnahme (PDF extern, 333 KB) am 27. September 2012 beschlossen und diese an die zuständigen Behörden der Länder übermittelt und veröffentlicht.

Die RSK-Stellungnahme sowie die bereits seit Februar 2012 vorliegende  Weiterleitungsnachricht der Gesellschaft für Anlagen- und Reaktorsicherheit (GRS) (PDF extern, 226 KB) waren Grundlage für die noch zu ergreifenden sicherheitstechnischen Bewertungen und Maßnahmen. Das Bundesumweltministerium hat auf dieser Grundlage den nationalen Aktionsplan zusammen mit den zuständigen atomrechtlichen Behörden der Länder aufgestellt. Der Aktionsplan zeigt auf, dass alle Kernkraftwerke Maßnahmen vorwiegend im Bereich Notfallschutz ergriffen haben.  Viele dieser Maßnahmen sind bereits realisiert, weitere werden im Rahmen der atomrechtlichen Aufsichtsverfahren umgesetzt.

ENSREG wird im April 2013 einen gemeinsamen Workshop ausrichten, bei dem die teilnehmenden Staaten ihre Pläne erläutern und  den Stand der Umsetzung der Ergebnisse des europäischen Stresstests darlegen werden. Ziel ist es, dass die teilnehmenden Staaten unter Beibehaltung ihrer nationalen Verantwortlichkeit für die nukleare Sicherheit sich gegenseitig auf einen möglichst harmonisierten Stand der Risikominderung gegenüber extremen Ereignissen in Kernkraftwerken verständigen. Die Ergebnisse des Workshops sollen auf der kommenden ENSREG-Safety Conference im Juni 2013 vorgestellt werden.

Am 4. Oktober 2012 legte Energiekommissar Oettinger einen Bericht der Europäischen Kommission zu den Ergebnissen des Stresstests vor. Die Kommission wertet die Ergebnisse des Stresstests aus und stellt ihre Überlegungen zur Weiterentwicklung des europarechtlichen Rahmens zur nuklearen Sicherheit dar. Der Bericht der Kommission wurde ohne Abstimmung mit den nationalen Atomaufsichtsbehörden erarbeitet und stellt im ergänzenden Staff Working Document (PDF extern, 335 KB, englisch) die Ergebnisse des Stresstests zusätzlich zu den gemeinsam von ENSREG und der Kommission beschlossenen Dokumenten dar.

Für die deutschen Anlagen notierte die Kommission im "Staff Working Document" fehlende Notfallvorschriften, für einige Anlagen fehlende Erdbebeninstrumentierung und unzureichende Erdbebenauslegung. Hierzu ist festzustellen, dass Notfallvorschriften in allen deutschen Kernkraftwerken in Form der Notfallhandbücher seit vielen Jahren vorhanden sind; die angeblich fehlenden Vorschriften beziehen sich auf noch zu erstellende zusätzliche anlageninterne Handlungsanweisungen. Alle deutschen Anlagen sind für ein standortspezifisches Bemessungserdbeben ausgelegt. Dadurch ergeben sich Unterschiede zwischen den Anlagen auch hinsichtlich der Erdbebeninstrumentierung. Die Erdbebeninstrumentierung war – entgegen der Darstellung der Kommission – ursprünglich nicht Gegenstand des EU-Stresstests, sie wurde allerdings im Peer-Review-Prozess behandelt.

Alle europäischen Partner sind davon überzeugt, dass der europäische Stresstest zu einer weiteren Verbesserung der nuklearen Sicherheit aller Anlagen in Europa beitragen wird. Zukünftig wird es von Bedeutung sein, solche gemeinsamen und gegenseitigen Diskussions- und Prüfprozesse unter den europäischen Partnern weiter zu verfolgen.

Das BMU engagiert sich in den europäischen Gremien und Gruppierungen, insbesondere in ENSREG, und wirkt darauf hin, dass in allen Staaten hohe Standards der nuklearen Sicherheit verwirklicht werden. In den bilateralen Gremien mit den Nachbarländern Frankreich, Schweiz, Tschechische Republik, den Niederlanden und mit Österreich, in denen auch die jeweils angrenzenden Bundesländer vertreten sind, führt das BMU eine gegenseitige Information und Diskussion aller anstehenden Fragen zur kerntechnischen Sicherheit der grenznahen Anlagen. Die Ergebnisse der Stresstests werden in den Fachgruppen der Kommissionen diskutiert. Dabei bleibt die Verantwortung für den sicheren Betrieb der Anlagen in der Zuständigkeit der jeweiligen Staaten.

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