Sicherheitsüberprüfungen für Kernkraftwerke

Zusätzlich zur laufenden Aufsicht müssen sich Kernkraftwerke regelmäßig einer Sicherheitsüberprüfung (SÜ) unterziehen. Dabei werden nicht nur einzelne Systeme auf ihre Funktion hin überprüft, sondern auch grundlegende Sicherheitskonzepte und das Zusammenwirken verschiedener Systeme geprüft. Vor der Atomgesetznovelle 2002 wurden die SÜ von den Betreibern auf freiwilliger Basis durchgeführt. Eine SÜ umfasst drei Teile:

  • die deterministische Sicherheitsstatusanalyse,
  • die probabilistische Sicherheitsanalyse und
  • die deterministische Sicherungsanalyse.

Um eine bundeseinheitliche Durchführung der Sicherheitsüberprüfungen zu ermöglichen, wurden vom Bund sowie den betroffenen Ländern gemeinsame Dokumente als Grundlage für den Vollzug entwickelt. Hierbei stehen die behördlichen Leitfäden für die periodische Sicherheitsüberprüfung zur Verfügung. Als erstes zu nennen ist der Leitfaden "Grundlagen zur Periodischen Sicherheitsüberprüfung" (PDF-Dokument, 89 KByte).

Dieser wird ergänzt durch die Leitfäden, die die deterministischen Analysen - im Leitfaden "Deterministische Sicherheitsstatusanalyse" - und die probabilistischen Analysen - im Leitfaden "Probabilistische Sicherheitsanalyse" (PSA) (PDF-Dokument, 97 KByte) - beschreiben. Darüber hinaus werden Aspekte der Anlagensicherung im Leitfaden "Deterministische Sicherungsanalyse" (PDF-Dokument, 21 KByte) behandelt. Zugehörig zu den Leitfäden sind die jeweiligen Methodenbände, in denen nähere Handlungsanweisungen gegeben werden.