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Stand: Oktober 2009

Meldepflichtige Ereignisse

Mit der Verordnung über den kerntechnischen Sicherheitsbeauftragten und über die Meldung von Störfällen und sonstigen Ereignissen (Atomrechtliche Sicherheitsbeauftragten- und Meldeverordnung AtSMV) vom 14. Oktober 1992 (BGBl. I S. 1766) wurde die Verpflichtung der Betreiber kerntechnischer Einrichtungen rechtsverbindlich festgelegt, betriebliche Ereignisse (Betriebsstörung oder Störfall bis hin zum Unfall) an die Aufsichtsbehörde zu melden. Sinn und Zweck des behördlichen Meldeverfahrens ist es, den Sicherheitsstatus dieser Anlagen zu überwachen und ihn mit den aus den gemeldeten Ereignissen gewonnenen Erkenntnissen im Rahmen der Aufsichtsverfahren zu verbessern. Die Meldungen sind eine wesentliche Grundlage dafür, etwaige Mängel in der betreffenden Anlage frühzeitig zu erkennen und gegen das Auftreten ähnlicher Fehler in anderen Anlagen vorzubeugen bzw. ähnliche Fehler in anderen Anlagen zu erkennen. Meldepflichtige Ereignisse werden entsprechend der ersten ingenieurmäßigen Einschätzung nach deren Auftreten den unterschiedlichen Meldekategorien zugeordnet.

In Deutschland sind die Länder für die Aufsicht und somit die Überwachung der Sicherheit von kerntechnischen Einrichtungen zuständig. Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit übt im Rahmen der Bundesauftragsverwaltung die Bundesaufsicht über das Handeln der Länder aus und sorgt für eine einheitliche Handhabung sicherheitstechnischer Grundsätze und Anforderungen.

Meldepflichtige Ereignisse werden vom Anlagenbetreiber zunächst der jeweils zuständigen Landesbehörde gemeldet und anschließend von dieser an das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) weitergegeben. Das BfS erfasst und dokumentiert die meldepflichtigen Ereignisse. Die jeweils zuständige Landesbehörde nimmt eine Bewertung der Meldungen der Betreiber vor und ordnet gegebenenfalls Konsequenzen an.

Die Störfallmeldestelle des BfS hat die Aufgabe, alle Ereignisse, die in kerntechnischen Einrichtungen (insbesondere in Kernkraftwerken) auftreten und die von der jeweils zuständigen Landesaufsichtsbehörde u.a. dem BfS weitergemeldet werden, zu erfassen, zu dokumentieren und für das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit auszuwerten. Die Störfallmeldestelle des BfS unterstützt das Bundesumweltministerium bei dessen Aufgabe, die Öffentlichkeit in regelmäßigen Zeitabständen über meldepflichtige Ereignisse zu unterrichten und veröffentlicht diese Informationen im Internet. Neben den aktuellen vierteljährlichen Berichten werden die Jahresberichte über meldepflichtige Ereignisse, unterschieden nach Kernkraftwerken, Forschungsreaktoren und Anlagen der Kernbrennstoffver- und entsorgung, angeboten. In einem speziellen Archiv sind die Berichte der vergangenen Jahre abgelegt. Neben weiteren Informationen zum Meldeverfahren sind Übersichtskarten mit den Standorten der kerntechnischen Einrichtungen vorhanden, die der Meldepflicht unterliegen und Informationen zum Anlagenstatus enthalten.

Über weltweite meldepflichtige Ereignisse informiert die Internationale Atomenergiebehörde (IAEA) das Bundesumweltministerium. Das Bundesumweltministerium nimmt die Bewertung internationaler Ereignisse vor und lässt sich dabei insbesondere durch die Gesellschaft für Anlagen- und Reaktorsicherheit (GRS) beraten.

Im Auftrag des Bundesumweltministeriums untersucht die GRS - zur notwendigen Berücksichtigung des wissenschaftlichen Meinungsspektrums - unter Beteiligung des Physikerbüros Bremen und des Öko-Instituts - meldepflichtige Ereignisse in In- und Ausland aber auch andere Erkenntnisse darauf hin, ob daraus etwas zu lernen ist. In so genannten "Weiterleitungsnachrichten" werden mit Billigung des Bundesumweltministeriums Empfehlungen für Verbesserungen in den deutschen Atomkraftwerken ausgesprochen.

Weitere Informationen:
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