Stand: Oktober 2012

Länderausschuss für Atomkernenergie

Der Länderausschuss für Atomkernenergie (LAA) ist ein ständiges Bund-Länder-Gremium aus Vertretern der atomrechtlichen Genehmigungs- und Aufsichtsbehörden der Länder und des BMU. Er dient der vorbereitenden Koordinierung der Tätigkeiten von Bund und Ländern beim Vollzug des Atomgesetzes sowie der Vorbereitung von Änderungen und der Weiterentwicklung von Rechts- und Verwaltungsvorschriften sowie des untergesetzlichen Regelwerks. Im Interesse eines möglichst bundeseinheitlichen Vollzuges des Atomrechts erarbeiten die zuständigen atomrechtlichen Genehmigungs- und Aufsichtsbehörden der Länder und das BMU im Konsens Regelungen zur einheitlichen Handhabung des Atomrechts, die vom BMU bekannt gemacht werden. Vorsitz und Geschäftsführung liegen beim BMU. Das Gremium fasst seine Beschlüsse in der Regel einvernehmlich.

 

Baumdiagramm: Zuoberst steht der Hauptausschuss Länderausschuss für Atomkernenergie. Dieser untergliedert sich in Fachausschüsse, v.l.n.r.: Fachausschuss Recht, Fachausschuss Reaktorsicherheit, Fachausschuss Nukleare Ver- und Entsorgung und Fachausschuss Strahlenschutz. Der Fachausschuss Recht hat keine Arbeitskreise. Dem Fachausschuss Reaktorsicherheit gehören vier Arbeitskreise an: Arbeitskreis Forschungsreaktoren, Arbeitskreis Aufsicht Reaktorbetrieb, Arbeitskreis Sicherung und Arbeitskreis Stilllegung. Dem Fachausschuss Reaktorsicherheit gehören drei Arbeitskreise an: Arbeitskreis Stilllegung (der ebenfalls Fachausschuss Reaktorsicherheit angehört), Arbeitskreis Beförderung radioaktiver Reststoffe und Arbeitskreis Landessammelstellen. Dem Fachausschuss Strahlenschutz gehört der Arbeitskreis Arbeitskreis Umweltradioaktivität an.


Der Länderausschuss für Atomkernenergie bedient sich zur Vorbereitung seiner im Hauptausschuss zu treffenden Entscheidungen mehrerer Fachausschüsse für die Themen Recht, Reaktorsicherheit, Strahlenschutz sowie nukleare Ver- und Entsorgung sowie der den Fachausschüssen zugeordneten Arbeitskreisen für spezielle ständige Aufgaben. Die Fachausschüsse können bei Bedarf für besondere, vor allem dringliche Einzelfragen Ad-hoc-Arbeitsgruppen einsetzen. Die Fachausschüsse und die permanenten Arbeitskreise tagen mindestens zweimal jährlich, bei Bedarf häufiger. Der Hauptausschuss tagt mindestens einmal jährlich.

Auf dem Feld der Gesetzgebung ist der LAA ein wichtiges Mittel zur frühzeitigen und umfassenden Beteiligung der Länder, welches die förmlichen Mitwirkungsrechte der Länder am Gesetzgebungsverfahren durch den Bundesrat ergänzt.

Landesbehörden (Mitglieder des LAA)

 

Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg
Postfach 10 34 39
70029 Stuttgart

Innenministerium Baden-Württemberg
Postfach 10 24 43
70020 Stuttgart

Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Gesundheit
Postfach 81 01 40
81901 München

Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Verkehr und Technologie
Prinzregentenstraße 28
80538 München

Senatsverwaltung für Arbeit,Integration und Frauen des Landes Berlin
Oranienstraße 106
10969 Berlin

Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt
Brückenstraße 6
10179 Berlin

Ministerium für Arbeit, Soziales, Frauen und Familie des Landes Brandenburg
Heinrich-Mann-Allee 103
14411 Potsdam

Ministerium für Umwelt,Gesundheit und Verbraucherschutz des Landes Brandenburg
Heinrich-Mann-Allee 103
14411 Potsdam

Senatorin für Bildung, Wissenschaft und Gesundheit der Freien Hansestadt Bremen
Contrescarpe 72
28195 Bremen

Senator für Umwelt, Bau und Verkehr der Freien Hansestadt Bremen
Ansgaritorstraße 2
28195 Bremen

Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt der Freien und Hansestadt Hamburg
Stadthausbrücke 8
20355 Hamburg

Hessisches Ministerium für Umwelt, Energie, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
Mainzer Straße 80
65189 Wiesbaden

Ministerium für Inneres und Sport Mecklenburg Vorpommern
Alexandrinenstraße 1
19055 Schwerin

Niedersächsisches Ministerium für Umwelt und Klimaschutz
Postfach 41 07
30041 Hannover

Ministerium für Arbeit, Integration und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen
Fürstenwall 25
40190 Düsseldorf

Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen
Schwannstr. 3
40476 Düsseldorf

Ministerium für Wirtschaft, Energie,Industrie, Mittelstand und Handwerk des Landes Nordrhein-Westfalen
Horionplatz 1
40213 Düsseldorf

Ministerium für Wirtschaft, Klimaschutz, Energie und Landesplanung des Landes Rheinland-Pfalz
Stiftsstraße 9
55116 Mainz

Sächsisches Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft
Archivstr. 1
01097 Dresden

Ministerium für Arbeit und Soziales des Landes Sachsen-Anhalt
Turmschanzenstraße 25
39114 Magdeburg

Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt des Landes Sachsen-Anhalt
Leipzigerstraße 58
39112 Magdeburg

Ministerium für Umwelt und Verbraucherschutz
Keplerstraße 18
66117 Saarbrücken

Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein
Adolf-Westphal-Straße 4
24143 Kiel

Thüringer Ministerium für Landwirtschaft, Forsten, Umwelt und Naturschutz
Postfach 90 03 65
99106 Erfurt