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Stand: Oktober 2012

Atomrechtliche Behörden, Gremien und Organisationen

Atomrechtliche Behörden ("staatliche Stelle")

Die Bundesrepublik Deutschland ist ein Bundesstaat. Der Vollzug der Bundesgesetze liegt grundsätzlich in der Verantwortung der Bundesländer, soweit nichts anderes bestimmt ist.

Die "staatliche Stelle" besteht daher aus Behörden des Bundes und der Länder.

Das Bundesumweltministerium beaufsichtigt die Rechtmäßigkeit und Zweckmäßigkeit des Handelns der Länder. Zum Geschäftsbereich des Bundesumweltministeriums gehört das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS), eine wissenschaftlich-technische Bundesoberbehörde. Die Zusammenarbeit von Bund und Ländern erfolgt durch den Länderausschuss für Atomkernenergie (LAA) . Es ist ein ständiges Bund-Länder-Gremium aus Vertretern der atomrechtlichen Genehmigungs- und Aufsichtsbehörden der Länder und des Bundesumweltministeriums.

Diagramm: zuoberst das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU), darunter das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS), das zum Geschäftsbereich des BMU gehört. Vom BMU weist ein Pfeil zum Landesministerium, welches zuständig für Genehmigung und Aufsicht von Kernanlagen ist – der Pfeil trägt folgende Bezeichnung: Aufsicht des Bundes über die Rechtmäßigkeit und Zweckmäßigkeit des Handelns der Länder, im Einzelfall bundesaufsichtliche Weisung. Dem Landesministerium untergeordnet sind nachgeordnete Landesbehörden. Zwischen BMU und Landesministerium steht der Länderausschuss für Atomkernenergie, von dem aus jeweils ein Pfeil zum BMU und zum Landesministerium führt – dieser trägt folgende Bezeichnung: Zusammenarbeit von Bund und Ländern mit den Zielen, Regelwerke weiter zu entwickeln und einheitlich anzuwenden und bundeseinheitlich eine gleichwertige Vorsorge zu erreichen.


Beratungsgremien


Das Bundesumweltministerium wird regelmäßig von der Reaktor-Sicherheitskommission (RSK), der Strahlenschutzkommission (SSK) und der Entsorgungskommission (ESK) beraten. Die Reaktor-Sicherheitskommission wurde 1958, die Strahlenschutzkommission 1974 und die Entsorgungskommission 2008 gebildet. In den Kommissionen müssen Unabhängigkeit, Qualifikation und Widerspiegelung des technisch-wissenschaftlichen Meinungsspektrums gewährleistet sein. Die Mitglieder sind durch Satzungen zur neutralen und wissenschaftlich nachvollziehbaren Meinungsäußerung verpflichtet. Die Mitglieder der Kommissionen werden vom BMU berufen. Der Schwerpunkt ihrer Tätigkeit liegt vor allem in der Beratung von Fragen grundlegender Bedeutung sowie in der Initiierung weiterführender sicherheitstechnischer Entwicklungen. Die Beratungsergebnisse der Kommissionen werden in allgemeinen Empfehlungen und einzelfallbezogenen Stellungnahmen gefasst.

Sachverständige

Bei nahezu allen fachlichen Fragestellungen zur Beurteilung der Sicherheit der Anlagen und ihres Betriebes werden Sachverständige beauftragt. Sie sind insbesondere bei allen Genehmigungsverfahren sowie in den aufsichtlichen Verfahren beteiligt, wie z. B. bei der Betriebsauswertung, bei meldepflichtigen Ereignissen, bei wiederkehrenden Prüfungen und bei Anträgen zu kleineren Veränderungen.

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