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Stand: Oktober 2009


UV Strahlung - Grundlagen

Solarienverbot für Jugendliche

Das Gesetz zur Regelung des Schutzes vor nichtionisierender Strahlung [/gesetze_verordnungen/bmu-downloads/doc/print/44925.php] ist am 3. August 2009 im Bundesgesetzblatt verkündet worden. Damit ist das Solarienverbot für Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren seit dem 4. August 2009 geltendes Recht. Wegen des anhaltenden Anstiegs der Neuerkrankungen an Hautkrebs bestand hier besonderer Handlungsbedarf.

Bestätigung findet dieses Gesetz durch die Entscheidung der Internationalen Agentur für Krebsforschung (IARC), einer Einrichtung der Weltgesundheitsorganisation (WHO), die natürliche und künstliche UV-Strahlung in die höchste Krebsrisikostufe eingeordnet hat. Insbesondere für Minderjährige, die regelmäßig ins Sonnenstudio gehen, erhöht die Exposition durch künstliche UV-Strahlung das Risiko einer Hautkrebserkrankung erheblich. Die Deutsche Strahlenschutzkommission veröffentlichte bereits im September 2006 die Empfehlung "Gesundheitliche Gefährdung durch UV-Exposition von Kindern und Jugendlichen" und forderte besondere Schutzmaßnahmen für Minderjährige in Form eines Solarienverbots. Auch das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) hatte bereits 2003 durch die Einführung eines freiwilligen Zertifizierungsverfahrens (s.u. Initiative "Geprüftes Sonnenstudio") die Nutzerinnen und Nutzer von Sonnenstudios besser vor den schädlichen Wirkungen der künstlichen UV-Strahlung zu schützen. Dieses Zertifikat wurde allerdings kaum angenommen und Stichproben bei den zertifizierten Sonnenstudios wiesen gravierende Mängel auf. Als Konsequenz aus diesen Erfahrungen hat das Bundesumweltministerium in Zusammenarbeit mit dem BfS das nun hinsichtlich des Solarienverbotes in Kraft getretene Gesetz erarbeitet.

Das Gesetz schafft die Voraussetzungen für weitere Rechtsverordnungen. Zum Schutz vor UV-Strahlung wird derzeit eine entsprechende Verordnung zu Qualitätsanforderungen an den Betrieb von Solarien vorbereitet. Insbesondere wird diese Verordnung eine verbindliche Vorgabe zur Begrenzung der Bestrahlungsstärke beim Betrieb von Solarien enthalten, die für das Inverkehrbringen von neuen Geräten entsprechend europäisch harmonisierter Produktnormen bereits zu beachten ist.

Grundlagen

UV-Strahlung wird in die 3 Bereiche UV-A (Wellenlänge 400-320 nm), UV-B (Wellenlänge 320-280 nm) und UV-C (Wellenlänge 280-100 nm) unterteilt.

Als energiereichster Teil der optischen Strahlung grenzt die UV-Strahlung unmittelbar an den Bereich der ionisierenden Strahlung an und kann vor allem im kurzwelligen Bereich ähnliche Wirkungen wie diese hervorrufen. UV-Strahlung ist für den Menschen nicht sichtbar und auch nicht durch ein anderes Sinnesorgan wahrnehmbar.

Weitere Informationen: www.bfs.de/de/uv/uv2/uv_strahlung [http://www.bfs.de/de/uv/uv2/uv_strahlung.html]

Zahlreiche wissenschaftliche Studien belegen, dass UV-Strahlung Hautkrebs begünstigt. Dies gilt sowohl für natürliche UV-Strahlung (Sonne) als auch für künstliche UV-Strahlung (z. B. Solarien).

Die Zahl an Hautkrebsfällen steigt in Deutschland kontinuierlich an: Hautkrebs ist mit derzeit ca. 140.000 Neuerkrankungen die häufigste Krebserkrankung in Deutschland. Diese besorgniserregende Zunahme steht im Zusammenhang mit einer erhöhten UV-Exposition, die vor allem auf ein verändertes Freizeit- und Sozialverhalten großer Teile der Bevölkerung zurückzuführen ist.

Ein vernünftiger Umgang mit der natürlichen UV-Strahlung, der Sonne, ist erforderlich, um das Risiko, an Hautkrebs zu erkranken, möglichst gering zu halten. Darüber hinaus stellt die künstliche UV-Strahlung, der Besucher von Sonnenstudios ausgesetzt sind, ein zusätzliches Gesundheitsrisiko zur natürlichen UV-Strahlung dar. Gerade Kinder und Jugendliche sind besonders gefährdet, denn die Lebenszeitdosis an UV-Strahlung ist entscheidend für das Auftreten einer Hautkrebserkrankung im Erwachsenenalter.

Hintergrund: Das "Geprüfte Sonnenstudio"

Das Bundesumweltministerium, die Deutsche Krebshilfe und der Solarienverband SLS haben in 09/07 die Initiative "Geprüftes Sonnenstudio" gestartet, um den Schutz der Bevölkerung vor der gesundheitsgefährdenden UV-Strahlung in Sonnenstudios zu verstärken. Demzufolge bieten Sonnenstudios, die sich zukünftig dem Zertifizierungsverfahren "Geprüftes Sonnenstudio" unterziehen, ihren Kundinnen und Kunden:

  • Beratung
  • Einhaltung von Hygienevorschriften
  • eine risikoärmere Besonnung durch Begrenzung der Bestrahlungsstärke

Darüber hinaus verpflichtet sich der Betreiber eines "Geprüften Sonnenstudios" Personen unter 18 Jahren die Nutzung seiner Geräte zu untersagen.

Weitere Informationen: http://www.bfs.de/de/uv/solarien [http://www.bfs.de/de/uv/solarien]

Ein "Geprüftes Sonnenstudio" ist anhand eines im Studio gut sichtbar aufgehängten Siegels für seine Kundinnen und Kunden zu erkennen.

Logo \'Geprüftes Sonnenstudio - zertifiziert nach den Kriterien des BfS\'

Die Initiative "Geprüftes Sonnenstudio" ist eine wichtige Hilfestellung auf dem Weg zur Verringerung von Hautkrebsrisiken; es bietet aber keine Garantie für deren Ausschluss. Wer trotz der bekannten Risiken auf die Solariennutzung nicht verzichteten möchte, sollte - so Frau PSt'in Klug bei der Bundespressekonferenz [/pressearchiv/16_legislaturperiode/pm/print/40005.php] am 21.9.2007 - nur ein "Geprüftes Sonnenstudio" besuchen.

Im Zeitraum Oktober / November 2008 überprüfte das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) stichprobenartig einige der zum "Geprüften Sonnenstudio" zertifizierten Studios und stellte dabei fest, dass die o.g. Kriterien nicht in allen Fällen eingehalten wurden.

Weitere Informationen: BfS-Pressemitteilung [http://www.bfs.de/de/bfs/presse/pr08/pr0822.html] vom 25.11.2008: Solarien zeigen gravierende Mängel




Weitere Informationen:
  • Häufig gestellte Fragen [/strahlenschutz/uv_strahlung/faq_solariennutzung/doc/print/45341.php] zum Thema
  • Links [/strahlenschutz/uv_strahlung/links/doc/print/41274.php] zum Thema