Stand: Januar 2009


Die Leitstellen für die Überwachung der Umweltradioaktivität

Nach Inkrafttreten des EURATOM-Vertrages am 1.1.1958 wurde in der Bundesrepublik ein amtliches Messstellennetz aufgebaut, um den Verpflichtungen zur Überwachung der Umweltradioaktivität nachkommen zu können. Gleichzeitig wurde das System der Leitstellen eingerichtet, denen 1961 koordinierende und beratende Aufgaben sowie die Durchführung von Maßnahmen zur Qualitätssicherung übertragen wurden.

Diese Aufgaben wurden 1986 im Strahlenschutzvorsorgegesetz und 2001 in der novellierten Strahlenschutzverordnung festgeschrieben. Sie umfassen neben Messaufgaben auch die Entwicklung und Festlegung von Probennahme-, Analyse-, Mess- und Berechnungsverfahren sowie die Durchführung von Vergleichsmessungen und Vergleichsanalysen. Außerdem sind die Leitstellen für die Zusammenfassung, Aufbereitung und Dokumentation der Daten der Umweltradioaktivität und für die Berichterstattung über die Entwicklung der Radioaktivität in der Umwelt zuständig.

Weitere Informationen:

Die Leitstellen im Überblick

  • Leitstelle für Luft- und Niederschlag
  • Leitstelle für die Überwachung der atmosphärischen Radioaktivität
  • Leitstelle für Oberflächenwasser, Schwebstoff und Sediment in Binnengewässern
  • Leitstelle für Meerwasser, Meeresschwebstoff und -sediment
  • Leitstelle für Boden, Bewuchs, Futtermittel und Nahrungsmittel pflanzlicher und tierischer Herkunft
  • Leitstelle für Fisch und Fischereierzeugnisse, Krustentiere, Schalentiere, Meereswasserpflanzen
  • Leitstelle für Trinkwasser, Grundwasser, Abwasser, Klärschlamm, Abfälle und Abwasser aus kerntechnischen Anlagen
  • Leitstelle für Arzneimittel und deren Ausgangsstoffe sowie Bedarfsgegenstände
  • Leitstelle für Fortluft aus kerntechnischen Anlagen
  • Leitstelle für Fragen der Radioaktivitätsüberwachung bei erhöhter natürlicher Radioaktivität (ENORM)
  • Leitstelle für Aktivitätsnormale und Radionukliddaten