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HomeStand: Juni 2007
BMU - 2007 - 699
Rechtsprobleme der Strommengenübertragungen gemäß § 7 Abs. 1b bis 1d AtGesetz
- Schriftenreihe Reaktorsicherheit und Strahlenschutz -
Die Übertragung von Strommengen
ist ein relativ neues Rechtsinstitut des Atomrechts. Es ist im Gefolge der Umsetzung des so genannten Atomkonsenses zwischen der Bundesregierung und den Energieversorgungsunternehmen vom 14. Juni 2000 in § 7 Abs. 1b bis 1d AtGesetz (im Folgenden: AtG) aufgenommen worden. Nachdem mittlerweile
erste Anträge auf Zustimmung des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (im Folgenden: Bundesumweltministerium) zur Übertragung von Strommengen von neueren auf ältere Kernkraftwerke gestellt worden sind, haben sich unterschiedliche Auffassungen
über die zutreffende Interpretation der einschlägigen atomgesetzlichen Regelungen gezeigt.
Daher wurde Prof. Dr. Joachim Wieland (Institut für Öffentliches Recht, Johann Wolfgang Goethe-Universität Frankfurt am Main) durch das Bundesumweltministerium mit der Erstellung eines Gutachtens zu den durch Strommengenübertragungen aufgeworfenen Rechtsfragen beauftragt. Dieses Gutachten steht hier als PDF-Datei zur Verfügung.
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