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Atomenergie · Strahlenschutz
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Stand: September 2011
Mobilfunkselbstverpflichtung
Selbstverpflichtung der Mobilfunkbetreiber vom 05.12.01 "Maßnahmen zur Verbesserung von Sicherheit und Verbraucher-, Umwelt- und Gesundheitsschutz, Information und vertrauensbildende Maßnahmen beim Ausbau der Mobilfunknetze" (im Bundeskanzleramt eingegangen am 06.12.01)
Im Dezember 2001 gaben die Mobilfunknetzbetreiber eine Selbstverpflichtung ab, die darauf zielte, Vorbehalte und Kritik in Teilen der Bevölkerung aufzugreifen und durch konkrete zusätzliche Maßnahmen die Vorsorge weiter zu verstärken. Die wesentlichen Ziele der Selbstverpflichtung aus dem Jahr 2001 waren die Klärung offener Forschungsfragen und die Verbesserung der Transparenz beim Netzausbau und bei den tatsächlich gemessenen Immissionen. Im Juni 2008 haben die Mobilfunkbetreiber zugesagt, die Selbstverpflichtung fortzuführen und auch in Zukunft die etablierten Abläufe und Maßnahmen uneingeschränkt weiterzuführen.
Durch die freiwillige Selbstverpflichtung konnten Verbesserungen in allen Bereichen der Selbstverpflichtung erwirkt werden, ihre Ziele wurden erreicht. Sie hat sich in der Auseinandersetzung um den Ausbau des Mobilfunks in Deutschland als sinnvolles Politikinstrument erwiesen. Insbesondere bei der Lösung von Standortkonflikten, in einzelnen Bereichen der Forschung, bei der Information der Bürgerinnen und Bürger sowie bei der Verbraucherinformation besteht trotz erreichter Verbesserungen nach wie vor weiterer Handlungsbedarf.
Die Mobilfunkbetreiber berichteten der Bundesregierung bis 2007 einmal jährlich über die Ergebnisse der Umsetzung der Selbstverpflichtung. Seit 2008 werden die Gutachten in einem Zweijahresrhythmus vorgelegt. Die unabhängig erstellten Gutachten dienen der Bundesregierung als Grundlage für die jährlich mit den Mobilfunkbetreibern zu führenden Überprüfungsgespräche. Das Jahresgutachten 2009 knüpft an die vorangehenden Gutachten an und beleuchtet Maßnahmen, die 2008 in der Fortschreibung der Selbstverpflichtung vereinbart wurden.
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