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Hintergrundpapier der Bundesregierung "Vorsorgemaßnahmen im Bereich Mobilfunk" vom 10.12.01

I. Ausgangslage

Der Mobilfunk hat sich in den vergangenen Jahren in Deutschland zu einer außergewöhnlichen Wachstumsbranche entwickelt. Allein in den Jahren 1999 und 2000 stieg der Umsatz um jeweils fast 40%. Die Beschäftigung hat sich von 1997 bis 2000 nahezu verdoppelt. Mit gut 55 Mio. Mobilfunkanschlüssen wird die Zahl der Festnetzanschlüsse in Deutschland deutlich übertroffen. Die nächste Mobilfunkgeneration, die neben Sprache auch mobile Multimedia- und Internetanwendungen ermöglicht, wird einer der Schlüsselsektoren für die ökonomische Entwicklung in Deutschland sein. Eine Voraussetzung für den Erfolg auch in der Zukunft ist die Akzeptanz der Bürgerinnen und Bürger.

Vor dem Hintergrund des geplanten Ausbaus der neuen UMTS-Mobilfunkgeneration hat sich eine Diskussion über mögliche gesundheitliche Gefährdungen durch elektromagnetische Felder entwickelt. Die Bundesregierung nimmt die in dieser Debatte zum Ausdruck kommenden Besorgnisse ernst. Mit den im folgenden dargestellten Maßnahmen wird die Bundesregierung die Forschung intensivieren, die Transparenz verbessern und ein Monitoring der Vorsorgemaßnahmen etablieren.

Besondere Verantwortung kommt dabei den Betreibern der Mobilfunknetze zu. Die Bundesregierung begrüßt die freiwillige Selbstverpflichtung der Mobilfunkbetreiber vom 6. Dezember 2001. Sie sieht darin einen einen wesentlichen Beitrag der Betreiber, die Vorsorge im Bereich des Mobilfunks auf hohem Niveau weiter zu verstärken. Die Bundesregierung wird die zugesagten Maßnahmen regelmäßig überprüfen und bewerten.

II. Maßnahmen der Bundesregierung

1. Festhalten an geltenden Grenzwerten
Deutschland hat 1996 als erstes EU-Land rechtlich verbindliche Regelungen zur Begrenzung elektromagnetischer Felder geschaffen. Die geltenden Grenzwerte gewährleisten nach heutiger Kenntnis den Schutz der Bevölkerung vor nachgewiesenen Gesundheitsgefahren. Eine vom BMU veranlasste Prüfung der Strahlenschutzkommission über die Einführung von Vorsorgewerten nach dem "Schweizer Modell" hat darüber hinaus kein relevantes Risiko ergeben, sodass die Einführung von Vorsorgewerten zum gegenwärtigen Zeitpunkt wissenschaftlich nicht gerechtfertigt ist. Statt dessen erachtet es die SSK als notwendig, die Kenntnisse über mögliche gesundheitliche Beeinträchtigungen durch weitere Forschung zu verbessern.

2. Intensivierung der Forschung
- Das Bundesumweltministerium wird die jährlichen Haushaltsmittel für die Wirkungsforschung deutlich erhöhen. Im Zeitraum 2002 bis 2005 stehen mehr als 8,5 Mio. Euro zur Verfügung.
- Das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie wird im Zeitraum 2002 bis 2005 5 Mio. Euro für Forschungsarbeiten im Zusammenhang mit technischen Regulierungsfragen beim Aufbau der UMTS-Netze zur Verfügung stellen.
- Das Bundesministerium für Bildung und Forschung bereitet eine gezielte Initiative für die Förderung emissionsmindernder Technologien bei Mobilfunksystemen mit einem Volumen von 7 Mio. Euro im Zeitraum 2002 bis 2005 vor.

3. Einrichtung einer Datenbank zu den genehmigten Standorten von Mobilfunkanlagen
Die Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post wird die ihr zur Verfügung stehenden Daten von Sendeanlagen über eine zentrale Datenbank verfügbar machen.

4. Information der Öffentlichkeit über den aktuellen Stand der Wissenschaft
Die Bundesregierung wird ebenso wie die Betreiber zusätzliche Mittel für neue Initiativen zur Information der Öffentlichkeit über den jeweils aktuellen Stand des Wissens zur Verfügung stellen. Dies gilt insbesondere auch für die Information der Bevölkerung bei konkreten Vorhaben.

5. Selbstverpflichtung und Monitoring
Mit der am 6. Dezember 2001 vorgelegten freiwilligen Selbstverpflichtung haben sich die Betreiber zu Verbesserungen im Bereich Verbraucher-, Gesundheits- und Umweltschutz verpflichtet. Die Bundesregierung wird regelmäßig die Erfahrungen mit der Selbstverpflichtung bewerten.

III. Selbstverpflichtung der Mobilfunkbetreiber

Die freiwillige Selbstverpflichtung beinhaltet Maßnahmen in folgenden Bereichen:

1. Verbesserung der Information der Behörden vor Ort
- Offenlegung der Planungen durch halbjährliche Erörterung der Netzplanung unter Einbeziehung von Standortalternativen mit jeweils betroffenen Kommunen
- Unterrichtung der Kommunen und der Bürgerinnen und Bürger in Abstimmung mit den Kommunen über beabsichtigte Errichtung von Sendeanlagen
- parallele Errichtungsabsichtsanzeige an die Landesbehörden
- verbindliche Einbeziehung der Kommunen in die Standortwahl: Gelegenheit zur Stellungnahme innerhalb einer Frist von acht Wochen

2. Gemeinsame Nutzung von Antennenstandorten
Gewährleistung eines schonenden Umgangs mit Ressourcen Landschaft und "Dach" - in städtischen Gebieten Abstimmung mit den Kommunen

3. Alternative Standortprüfung bei Kindergärten und Schulen
Ungeachtet der auch in diesen Bereichen durch die geltenden Grenzwerte gewährleisteten Sicherheit sind die Betreiber bereit, Besorgnissen durch vorrangige Prüfung alternativer Standorte verstärkt Rechnung zu tragen.

4. Verbraucherschutz und Kennzeichnung von Handys
- verbraucherfreundliche und transparente Ausgestaltung der Kennzeichnung von Handys
- Einflussnahme auf Hersteller, verstärkt Handys mit geringem SAR-Wert auf den Markt zu bringen
- Einflussnahme auf die Hersteller, ein Qualitätssiegel für Handys mit besonders niedrigem SAR-Wert zu entwickeln
- als Vertreiber von Handys werden die Mobilfunkbetreiber ihrerseits die o.g. Informationen geben und verstärkt Handys mit geringem SAR-Wert anbieten

5. Verstärkte Forschung
Bereitstellung von 8,5 Mio. Euro im Zeitraum 2002 bis 2005 für die Forschungsförderung auf dem Gebiet elektromagnetischer Felder. Durch geeignete Vergabe- und Managementverfahren wird sichergestellt, dass sich die Forschung hierbei an den von der WHO formulierten Kriterien für EMF-Forschungsprojekte orientiert.

6. Aufbau eines Netzes von EMF-Monitor-Systemen
Zum Aufbau eines Netzes fester und mobiler Messstationen zur kontinuierlichen Überprüfung der elektromagnetischen Felder stellen die Mobilfunkbetreiber einen Finanzbeitrag von 1,5 Mio. Euro zur Verfügung. Diese Messdaten über die tatsächlichen Immissionen liefern eine wichtige Grundlage für die Verbesserung des vorsorglichen Risikomanagements.

7. Monitoring
Die Betreiber werden die Bundesregierung mindestens einmal jährlich auf Basis eines unabhängigen Gutachtens über die Erfahrungen mit der Selbstverpflichtung informieren.

Bitte klicken Sie hier, um die Pressemitteilung vom 7. Dezember 2001 aufzurufen.

Bitte klicken Sie hier, um die Selbstverpflichtung der Mobilfunkbetreiber vom 05.12.2001 (im Bundeskanzleramt eingegangen am 06.12.01) aufzurufen (PDF-Dokument).