Die Zweite Verordnung zur Änderung von Anlagen zum Basler Übereinkommen vom 22. März 1989 ist am 8. Oktober 2005 in Kraft getereten.
(Erschienen im Bundesgesetzblatt Teil II , Nr. 24, vom 07.10.2005, Seite 1122.)
Ziel der Verordnung ist die innerstaatliche Inkraftsetzung der Änderungen der Abfalllisten in den Anlagen VIII und IX des Basler Übereinkommens über die Kontrolle der grenzüberschreitenden Verbringung gefährlicher Abfälle und ihrer Entsorgung, die auf der Siebten Konferenz der Vertragsparteien vom 25. bis 29. Oktober 2004 in Genf beschlossen wurden.
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