Der AGE gehören nicht nur Vertreter der Bundesregierung an. Vielmehr sind auch zahlreiche Unternehmen und Wirtschaftsverbände, die Gewerkschaften, Landesregierungen und Umweltverbände vertreten. Darüber hinaus nehmen an den Sitzung der AGE auch Mitglieder aller im Bundestag vertretenden Fraktionen teil. Gegenwärtig verfügt die AGE über drei Unterarbeitsgruppen (UAG 1/2, 3 und 4).