Mit dem neuen Wasch- und Reinigungsmittelgesetz vom 29. April 2007 (BGBl. I S. 600; veröffentlicht im Bundesgesetzblatt Teil I Ausgabe Nr. 17 vom 4. Mai 2007) werden die bislang in Deutschland geltenden Vorschriften des Wasch- und Reinigungsmittelgesetzes vom 5. März 1987 an die Vorgaben der seit 8. Oktober 2005 unmittelbar geltenden Verordnung (EG) Nr. 648/2004 über Detergenzien angepasst. Das neue Gesetz gilt ergänzend zu der EG-Verordnung und löst mit seinem Inkrafttreten das alte WRMG ab. Es gilt darüber hinaus für solche in Deutschland vertriebenen Wasch- und Reinigungsmittel, die von der EG-Verordnung nicht erfasst werden. Dabei wird das Schutzniveau des bisherigen Wasch- und Reinigungsmittelgesetzes aufrechterhalten.
Im Übrigen werden punktuelle Umsetzungsverpflichtungen aus der EG-Verordnung erfüllt. Weitere Informationen zu dem Gesetz finden Sie in der Gesetzesbegründung.
Die am 8. Mai 2007 in Kraft getretene Detergenzien-Kostenverordnung vom 5. Mai 2007 (BGBl. I S.656) regelt die Kosten für Amtshandlungen des Umweltbundesamtes nach der Verordnung (EG) Nr. 648/2004 (vgl. § 16 WRMG).
Informationen über den Verlauf der Gesetzgebung (einschließlich BT- und BR-Drucksachen) sind über den Link: http://dip.bundestag.de abrufbar (nach Aktivierung dieses Links "Stand der Gesetzgebung (GESTA)" anklicken, in der Rubrik "Schlagwörter" den Begriff "Wasch- und Reinigungsmittelgesetz" eingeben und links auf "Suchen" und anschließend auf "Langform" klicken).