Der Deutsche Bundestag hat am 29. März 2012 Änderungen des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) insbesondere zur Anpassung der Vergütung für Strom aus Photovoltaikanlagen beschlossen. Die Änderungen haben das Ziel, den Ausbau der Photovoltaik auf einen ökologisch und ökonomisch vernünftigen Ausbaupfad von rd. 2.500 bis 3.500 Megawatt pro Jahr zu führen.
Das Gesetzgebungsverfahren ist noch nicht abgeschlossen. Der Bundesrat hat zu dem Gesetz am 11. Mai 2012 den Vermittlungsausschuss angerufen.
Aufgrund des Entwurfs der Fraktionen von CDU/CSU und FDP (BT-Drucks. 17/8877, PDF, 576 KB) und der Beschlussempfehlung des Ausschusses für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit des Deutschen Bundestages (BT-Drucks. 17/9152, PDF, 579 KB) hat das Bundesumweltministerium als praktische Lesehilfe eine vorläufige, konsolidierte (unverbindliche) Darstellung des EEG erstellt. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die bereitgestellte (unverbindliche) Darstellung unter dem Vorbehalt des Ergebnisses des Vermittlungsausschussverfahrens steht.
Die jeweils aktuell geltende Fassung des EEG können Sie kostenlos über die Website www.gesetze-im-internet.de abrufen.