Der Bundesrat hat in seiner Sitzung am 18. März 2011 der Verordnung zum Schutz vor schädlichen Wirkungen künstlicher ultravioletter Strahlung mit der Maßgabe von Änderungen zugestimmt (Bundesrats-Drucksache 825/10 (Beschluss)). Die Verordnung mit den vom Bundesrat beschlossenen Änderungen ist erneut vom Bundeskabinett zu beschließen. Die Verordnung dient dem Schutz der Bevölkerung vor schädlichen Wirkungen künstlicher ultravioletter Strahlung bei kosmetischen Anwendungen am Menschen, indem sie Bestimmungen für den Betrieb von UV-Bestrahlungsgeräten (Solarien) trifft. Sie enthält betriebs- und nutzungsbezogene Pflichten des Betreibers zur Einhaltung von Qualitätsanforderungen sowie Informations- und Dokumentationspflichten.