Die Oberflächengewässerverordnung (OGewV) vom 20. Juli 2011 dient in erster Linie der Umsetzung der Umsetzung der europäischen Richtlinie 2008/105/EG über Umweltqualitätsnormen im Bereich der Wasserpolitik und der europäischen Richtlinie 2009/90/EG zur Festlegung von technischen Spezifikationen für die chemische Analyse und die Überwachung des Gewässerzustandes gemäß der Richtlinie 2000/60/EG (Wasserrahmenrichtlinie).
Mit der OGewV wurde auf der Basis des § 23 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) eine bundesweite Vollregelung für ein gleichartiges Schutzniveau für die Oberflächengewässer in Deutschland geschaffen. Das Ziel ist ein kohärenter und umfassender Vollzug aller EU-rechtlichen Vorgaben zum Schutz der Oberflächengewässer. Die OGewV löst damit 16 Länderverordnungen ab und leistet so auch einen wichtigen Beitrag zu Deregulierung.
Wichtige Elemente der Verordnung sind: