Erste Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über kleine und mittlere Feuerungsanlagen - 1. BImSchV)
Kleinfeuerungsanlagen - Gesundheitliche Wirkung von Feinstaub aus der Holzverbrennung
Nach dem der Deutsche Bundestag am 03.12.2009 die Novelle der 1. BImSchV endgültig beschlossen hat, erfolgte am 01. Februar 2010 die Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt. Nach einer siebenwöchigen Übergangsfrist gelten die neuen Anforderungen seit dem 22. März 2010.
Mit der Verordnung wird ein wesentlicher Beitrag zur Reduzierung der Feinstaubemissionen aus Kleinfeuerungsanlagen erreicht werden. Dieses Ziel soll mit einer neuen Generation von Feuerungsanlagen sowie durch Sanierungsregelungen bei bestehenden Anlagen erreicht werden.
Die CO2-neutrale Energienutzung stellt einen wesentlichen Beitrag unserer nachhaltigen Klima- und Energiepolitik dar. Insofern verdient die verstärkte Nutzung von fester Biomasse eine grundsätzlich positive Bewertung. Der Einsatz von Holz in Anlagen im Anwendungsbereich der Verordnung über kleine und mittlere Feuerungsanlagen - 1. BImSchV - kann einen wichtigen Beitrag zur Erreichung der Klimaschutzziele leisten. Allerdings kann die Verfeuerung von Biomasse durch die Freisetzung verschiedener Luftschadstoffe zu gesundheitsgefährdenden Emissionen wie Feinstaub und zu erheblichen Geruchsbelästigungen führen. Die vor der Novelle geltenden Regelungen in der 1. BImSchV stellten den Stand der Technik aus dem Jahr 1988 dar. Bei der Novellierung galt es vorrangig die Anforderungen an den Stand der Technik der Emissionsminderung anzupassen, um den technischen Weiterentwicklungen seit 1988 Rechnung zu tragen. Um dem weiteren Anstieg der Schadstoffbelastung entgegen zu wirken und die vorhandene hohe Belastung zu reduzieren, müssen die Emissionen aus den Feuerungsanlagen im Geltungsbereich der 1. BImSchV langfristig und nachhaltig gesenkt werden.
Viele Betreiber von Kleinfeuerungsanlagen sind von der Novelle betroffen. Insbesondere bei der Neuanschaffung oder auch bei bestehenden Kamin- und Kachelöfen werden veränderte Anforderungen zu beachten sein. In dem Dokument "Häufig gestellte Fragen" finden Sie Antworten auf die wichtigsten Änderungen und die Fragen die für Betreiber von Feuerungsanlagen von Interesse sind.