Die Herkunftsnachweisverordnung wurde am 8. Dezember 2011 im Bundesgesetzblatt Teil 1 Nr. 62 Seite 2447 veröffentlicht. Diese Verordnung dient der Umsetzung der europäischen Richtlinie zur Nutzung von Energie aus erneuerbaren Quellen (Richtlinie 2009/28/EG). Sie schafft die administrativen und technischen Voraussetzungen für den Aufbau eines elektronischen Herkunftsnachweisregisters für Strom aus erneuerbaren Energien. Ziel dieses Registers ist es, die Stromkennzeichnung für Strom aus erneuerbaren Energien zu verbessern, transparenter zu gestalten und eine Doppelvermarktung von Strom aus erneuerbaren Energien zu verhindern. Weitere Einzelheiten werden durch eine Durchführungsverordnung des UBA (Umweltbundesamt) im Anschluss geregelt.