Erschienen im Bundesgesetzblatt Jahrgang 2006 Teil I Nr. 33, ausgegeben zu Bonn am 19. Juli 2006.
Das Bundeskabinett hat am 28. Juni 2006 zusammen mit dem nationalen Allokationsplan für die Zuteilungsperiode 2008 – 2012 auch die Datenerhebungsverordnung 2012 beschlossen.
Im nationalen Allokationsplan ist als Basisperiode für die Zuteilung nach historischen Emissionen der Zeitraum 2000 – 2005 vorgesehen. Die hierfür erforderlichen Emissionsdaten der betroffenen Anlagen für die Jahre 2003 und 2004 sollen auf Basis der Datenerhebungsverordnung 2012 erhoben werden. Durch die Verordnung wird der Umfang der anzugebenden Daten, die anzuwendenden Berechnungsmethoden und Anforderungen an die Nachweise sowie die Kriterien zur Prüfung der Anträge durch Sachverständige konkretisiert. Die erhobenen Daten werden unmittelbar der Zuteilungsentscheidung für die Zuteilungsperiode 2008 – 2012 zugrunde gelegt. Die betroffenen Unternehmen müssen diese Daten im Rahmen des Zuteilungsverfahrens also nicht nochmals berichten. Darüber hinaus sind für kleinere Emittenten in der Verordnung Erleichterungen bei der Datenerhebung vorgesehen.
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