Am 14. Dezember 2010 trat die Neufassung der Verordnung über die Beschaffenheit und die Auszeichnung der Qualitäten von Kraftstoffen (10. BImSchV) in Kraft.
Die neue Fassung der 10. BImSchV dient der Umsetzung der europäischen Kraftstoffqualitätsrichtlinie 98/70/EG sowie der europäischen Schwefelrichtlinie 1999/32/EG. Mit der vorgelegten Verordnung werden insbesondere die Beimischungsgrenzen für Ethanol im Ottokraftstoff von bisher 5 Volumenprozent auf 10 Volumenprozent Ethanol erhöht. Zugleich dient die Verordnung dazu, die stofflichen Anforderungen an Kraftstoffe und Brennstoffe, die bislang in drei unterschiedlichen Verordnungen geregelt werden, in einer Verordnung zusammenzufassen.
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