Das Bundesumweltministerium hatte mit einem Schreiben vom 26. Mai 2009 die Anhörung von kommunalen Spitzenverbänden, Fachkreisen und Verbänden zum Entwurf einer Verordnung zur Änderung der Atomrechtlichen Sicherheitsbeauftragten- und Meldeverordnung (AtSMV) eingeleitet. Bis zum 30. Juni 2009 konnten die beteiligten Kreise zu dem Rechtsetzungsvorhaben Stellung nehmen.
Neben der Überarbeitung der bereits vorhandenen Kriterienkataloge für die Meldepflicht von Ereignissen bei Kernkraftwerken wurden für in Stilllegung befindliche Anlagen, Aufbewahrungen nach § 6 des Atomgesetzes und für Forschungsreaktoren separate Kriterienkataloge als Anlagen 3 bis 5 zur AtSMV erstellt, wodurch die zuvor praktizierte analoge Anwendung der bisherigen Anlagen auf diese entfällt.
Zusammen mit der Erweiterung der bisherigen Meldekriterien führt dies zu noch mehr Rechtssicherheit und Transparenz im Meldeverfahren.
Der vorliegende Entwurf beinhaltet auch, dass das Meldeverfahren im Zuge der Modernisierung der Verwaltung und der Vereinfachung des Verfahrensablaufes unter bestimmten Voraussetzungen für die elektronische Kommunikation geöffnet wird.